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KZBV Jahrbuch 2022

Statistische Basisdaten zur vertragszahnärztlichen Versorgung

M 33 Kapitel
KZBV Jahrbuch 2022

Anzahl der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte die in den Praxen arbeiten? Wie hoch waren die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für zahnärztliche Behandlungen in den vergangenen Jahren? Wie viel Zeit haben Behandler im Durchschnitt pro Woche für ihre Patienten aufgewendet? Und wie viele Füllungen wurden im Jahr 2019 in vertragszahnärztlichen Praxen gelegt? Präzise und fachlich belastbare Antworten auf diese und zahlreiche weitere Fragen finden sich im Jahrbuch der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).

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KZBV Jahrbuch 2022

Anzahl der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte die in den Praxen arbeiten? Wie hoch waren die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für zahnärztliche Behandlungen in den vergangenen Jahren? Wie viel Zeit haben Behandler im Durchschnitt pro Woche für ihre Patienten aufgewendet? Und wie viele Füllungen wurden im Jahr 2019 in vertragszahnärztlichen Praxen gelegt? Präzise und fachlich belastbare Antworten auf diese und zahlreiche weitere Fragen finden sich im Jahrbuch der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).

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6.1  Kurzbericht

Bereits mit der zum 01.07.2007 erfolgten Novellierung des GKV-Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (GKV-VÄndG) wurden neue Möglichkeiten zur zahnärztlichen Berufsausübung geschaffen, sodass seitdem Vertragszahnärzte im erweiterten Umfang Zahnärzte anstellen, Zweigpraxen eröffnen oder gemeinsam überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften gründen konnten. Eine größere Flexibilität bei der Ausgestaltung der Praxisorganisation und der Zusammenarbeit von Angestellten ergibt sich zudem aus den Änderungen des Bundesmantelvertrags - Zahnärzte (BMV-Z) im Februar 2019, nach denen nunmehr drei bzw. mit Begründung auch vier Angestellte je Vertragszahnarzt tätig werden können. Mit dem seit dem 23.07.2015 geltenden GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKVVSG) hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit in der vertragszahnärztlichen Versorgung weiter flexibilisiert. Künftig können nun auch fachgruppengleiche statt wie bislang nur fachgruppenübergreifende medizinische Versorgungszentren von Vertragszahnärzten betrieben werden. Zudem können mit der Gesetzesänderung Kommunen selbst medizinische Versorgungszentren gründen und somit aktiv auf die regionale Versorgungssituation Einfluss nehmen.

Zahl der Vertragszahnärzte

Die Zahl der an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte (Vertragszahnärzte) in Deutschland betrug Ende 2021 46.312 (alte Bundesländer inkl. Berlin 38.671, neue Bundesländer 7.641). Damit ging die Zahl der Vertragszahnärzte in Deutschland gegenüber dem Vorjahr um 2,0 % zurück (alte Bundesländer − 1,8 %, neue Bundesländer - 3,2 %). Im Verlauf der ersten zwei Quartale des Jahres 2022 war ein weiterer Rückgang zu verzeichnen. Am Ende des II. Quartals 2022 betrug die Zahl der Vertragszahnärzte in Deutschland 45.638 und ging damit um 2,3 % gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal zurück.

Dieser Rückgang stellt allerdings keine Verschlechterung der vertragszahnärztlichen Versorgung dar, sondern er muss vor dem Hintergrund des Inkrafttretens des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) Anfang 2007 gesehen werden. Im Quartalsverlauf ab I/2007, insbesondere ab dem III. Quartal 2007, war ein deutlicher Anstieg der Zahl der bei den Vertragszahnärzten angestellten Zahnärzte festzustellen. Ende des IV. Quartals 2021 belief sich diese Zahl in Deutschland auf 12.977, Ende des II. Quartals 2022 auf 13.157. Wesentliche Gründe für den Anstieg der Zahl der angestellten Zahnärzte dürften sein, dass einerseits Vertragszahnärzte aus der Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis gewechselt sind und andererseits Berufsanfänger in stärkerem Maße statt der Selbstständigkeit ein Angestelltenverhältnis bei Vertragszahnärzten gewählt haben.

Die Gesamtzahl der Vertragszahnärzte und der bei ihnen angestellten Zahnärzte betrug am Ende des IV. Quartals 2021 59.289 (− 0,6 % gegenüber IV/2020) und am Ende des II. Quartals 2022 58.795 (− 1,2 % gegenüber II/2021). Unter Einbezug der angestellten Zahnärzte in MVZ lag die Gesamtzahl der Vertragszahnärzte und aller angestellten Zahnärzte Ende 2021 bei 62.962 (+ 0,2 % gegenüber IV/2020) und am Ende des II. Quartals 2022 bei 62.780 (− 0,3 % gegenüber II/2021). Somit ist der Grad der vertragszahnärztlichen Versorgung trotz Rückgangs der Zahl der Vertragszahnärzte nur leicht gesunken (bei leicht gestiegener Zahl der Versicherten in der GKV).

 

Vertragszahnärzte IV/1992 - II/2022 - Deutschland

Vertragszahnärzte IV/1992 - II/2022 - Deutschland

Die Abbildung zeigt, dass bis 2006 die Zahl der an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte kontinuierlich anstieg, wobei der Anstieg in den 1990er-Anfangsjahren leicht höher ausfiel. Erst mit dem Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) zum 1. Januar 2007 stellte sich ein Rückgang bei den Vertragszahnärzten ein, der bis heute anhält. Bis einschließlich 2015 lag der Anstieg der von Vertragszahnärzten angestellten Zahnärzte in Praxen über dem Rückgang der Zahl der Vertragszahnärzte, sodass die Zahl der in Zahnarztpraxen an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte weiter anstieg. Im Jahr 2016 ist erstmals ein Rückgang dieser Zahl feststellbar, da die sinkende Zahl der Vertragszahnärzte nicht mehr vollständig durch den Anstieg der bei ihnen angestellten Zahnärzte kompensiert wird. Dies liegt jedoch vor allem an der zunehmenden Zahl von medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und der bei ihnen angestellten Zahnärzte. In Summe stieg im Jahr 2021 die Zahl der bei Vertragszahnärzten und in MVZ angestellten Zahnärzte um 1.062 (2020: 729) auf 16.650 (2020: 15.588), sodass in der Gesamtbetrachtung der Anstieg der angestellten Zahnärzte den Rückgang der Vertragszahnärzte nahezu ausgleicht und die Anzahl der an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte konstant geblieben ist. Der langjährige Trend steigender Behandlerzahlen ist jedoch gebrochen.

Die längerfristige Entwicklung der Zahl der Vertragszahnärzte im gesamten Bundesgebiet zeigt für den 10-Jahreszeitraum 2011 bis 2021 eine Abnahme um 7.680 Zahnärzte. Dies entspricht einem Rückgang um insgesamt 14,2 % bzw. jahresdurchschnittlich um 1,5 %. Unter Einbeziehung der Zahl der in Praxen angestellten Zahnärzte ergibt sich ein jahresdurchschnittlicher Rückgang um ca. 0,1 % und unter weiterem Einbezug auch der angestellten Zahnärzte in MVZ ergibt sich dann ein jahresdurchschnittlicher Anstieg um ca. 0,5 %.

Zahl der Zahnärzte nach Altersjahren - Veränderung 2021 ggü. 2015 - Deutschland

Zahl der Zahnärzte nach Altersjahren - Veränderung 2021 ggü. 2015 - Deutschland

Trend zur Praxiskonzentration

Einhergehend mit der sinkenden Zahl an Vertragszahnärzten und der steigenden Zahl angestellter Zahnärzte ist der Trend zunehmender Praxiskonzentration. Betrug die Zahl der Praxen in 2011 noch 44.583, so waren es 10 Jahre später 39.876, ein Rückgang von 4.707 Praxen bzw. von rd. 10,6 %. In den alten Bundesländern ist der Anteil der Gemeinschaftspraxen (ab 2007 Berufsausübungsgemeinschaften) in den letzten 25 Jahren auf 17,6 % in 2021 gestiegen. In den neuen Bundesländern betrug der Anteil der Gemeinschaftspraxen in 2021 11,8 %. In den letzten 7 Jahren ist jedoch der Anteil der Berufsausübungsgemeinschaften kontinuierlich gesunken, da sich mit der im Zuge des GKV-VSG in 2015 geschaffenen Möglichkeit der Zulassung fachgruppengleicher MVZ Berufsausübungsgemeinschaften vermehrt in MVZ umgewandelt haben oder von vorne- herein MVZ anstatt Berufsausübungsgemeinschaften gegründet wurden.

Ende 2021 gab es im vertragszahnärztlichen Bereich in Deutschland 1.237 medizinische Versorgungszentren (MVZ) mit 3.673 angestellten Zahnärzten. In sechs nach § 400 SGB V zugelassenen Gesundheitseinrichtungen waren 18 angestellte Zahnärzte tätig.

Struktur der Zahnärzteschaft

Das Durchschnittsalter der Vertrags- und angestellten Zahnärzte in Deutschland hat sich in den letzten sechs Jahren leicht erhöht: Betrug es im Jahr 2015 noch 50,4 Jahre, lag es im Jahr 2021 schon bei 50,6 Jahren. Diese Entwicklung verläuft parallel zur Entwicklung des Durchschnittsalters in der Gesamtbevölkerung in Deutschland, das in diesem Zeitraum ebenfalls leicht gestiegen ist, sowohl insgesamt als auch in Bezug auf die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter.

Versorgungsgrade 2021 nach Planungsbereichen

Versorgungsgrade 2021 nach Planungsbereichen

Eine differenziertere Betrachtung der Zahnärzte nach Altersjahren (Abb. 6B) zeigt dabei verschiedene Entwicklungen auf: Ein Hauptaspekt des Anstiegs des Durchschnittsalters ist ein Zugang an Zahnärzten in den höheren Altersjahren ab ca. 55 Jahre. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass geburtenstarke Jahrgänge in den letzten fünf Jahren in diese Altersgruppen aufgerückt sind. Dies betrifft sowohl Vertrags- als auch angestellte Zahnärzte. Im Bereich zwischen 45 und 55 Jahren sind hingegen stärkere Rückgänge der Zahnärztezahlen zu verzeichnen. Dies resultiert aus einem starken Rückgang der Zahl der Vertragszahnärzte, der zum Teil auch durch das Aufrücken von Zahnärzten in höhere Altersgruppen bedingt ist und durch den nur leichten Zugang der angestellten Zahnärzte in diesen Altersjahren nicht kompensiert werden kann. Bei den unter 45-Jähringen finden sich dann wieder stärkere Zugänge der Zahnärztezahlen. Dies lässt sich auf starke Zuwächse in der Gruppe der angestellten Zahnärzte zurückführen, wohingegen es in der Gruppe der Vertragszahnärzte weniger Zahnärzte gibt als noch in 2015. Eine Erklärung ergibt sich aus der Entwicklung der Approbationszahlen im Zeitverlauf (Tab. 6.4/Abb. 6.5): Altersgruppen, in die Jahrgänge mit hohen Approbationszahlen aufgerückt sind, verzeichnen eher Zugänge, Altersgruppen, in die Jahrgänge mit vergleichsweise niedrigeren Approbationszahlen aufgerückt sind, eher Rückgänge. Die Differenzierung nach Vertrags- und angestellten Zahnärzten bestätigt die seit dem Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes vorherrschende Tendenz zu mehr Anstellungen und weniger Niederlassungen insbesondere bei den jüngeren Altersgruppen.

In den neuen Bundesländern liegt das Durchschnittsalter der Vertrags- und angestellten Zahnärzte mit 52,1 Jahren im Jahr 2021 etwas höher als in den alten Bundesländern mit 50,3 Jahren. Die Anstiege im Vergleich zu 2015 haben dabei in beiden Regionen in ähnlicher Höhe stattgefunden. Auch wenn die Versorgungsgrade in den neuen Bundesländern aktuell noch über denen der alten Bundesländer liegen (Abb. 6C), könnte es in Zukunft zu einer Verschlechterung der Versorgung kommen, wenn dort mehr Zahnärzte altersbedingt aus der Versorgung ausscheiden. Aktuell kann die Versorgungssituation als gut bezeichnet werden, es liegt nirgendwo Unterversorgung vor. Planungsbereiche mit besonders niedrigen Versorgungsgraden finden sich vor allem im Südwesten Deutschlands, Planungsbereiche mit hohen Versorgungsgraden insbesondere im Süden der neuen Bundesländer und in Bayern.

Auch zwischen den Geschlechtern finden sich Unterschiede im Durchschnittsalter: Waren die weiblichen Zahnärzte in 2021 im Durchschnitt 47,4 Jahre alt und damit sogar etwas jünger als in 2015 mit 47,7 Jahren, so sind die männlichen Zahnärzte in 2021 durchschnittlich 53,2 Jahre alt und damit 0,8 Jahre älter als noch in 2015 mit 52,4 Jahren. Dies setzt sich im Wesentlichen aus zwei Teileffekten zusammen (Abb. 6D): Zunächst gibt es in den geburtenstarken, im Zeitverlauf älter werdenden Jahrgängen einen hohen Anteil männlicher Zahnärzte. Zum anderen sind die jüngeren Zahnärzte, die ins System nachrücken, mehrheitlich weiblich. Insbesondere bei den angestellten Zahnärzten ist dabei der Frauenanteil sehr hoch und liegt in 2021 bei 64,2 %.

Zahl der Zahnärzte nach Altersjahren, Zahnarzttyp und Geschlecht 2015 und 2021 - Deutschland

Zahl der Zahnärzte nach Altersjahren, Zahnarzttyp und Geschlecht 2015 und 2021 - Deutschland

Diese Entwicklung zeigt sich auch in der Zunahme des Frauenanteils bei den Zahnärzten insgesamt: Waren in 2015 noch 41,4 % der Vertrags- und angestellten Zahnärzte weiblich, so waren es in 2021 bereits 45,3 %. Dies lässt sich auf einen Anstieg des Frauenanteils in den alten Bundesländern zurückführen. In den neuen Bundesländern, in denen schon in der Vergangenheit traditionell auch die Frauen berufstätig waren, ist der Frauenanteil bei den Zahnärzten hingegen auf hohem Niveau stabil. Die Grafik zeigt außerdem erneut, dass sich der Anteil der angestellten Zahnärzte insbesondere in den jüngeren Altersgruppen im Vergleich zu 2015 nochmal deutlich erhöht hat.

Zahnarztdichte

Die Zahl der insgesamt behandelnd tätigen Zahnärzte (d. h. neben den an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzten auch die von ihnen beschäftigten angestellten Zahnärzte, Assistenten, an Kliniken tätige Zahnärzte usw.) hatte in 2021 einen neuen Höchststand, nachdem sie in den letzten beiden Jahren leicht zurückging. Die Zahnarztdichte (gemessen als Einwohner je Zahnarzt) liegt seit 2014 knapp unter 1.150 Einwohnern in Deutschland und lag Ende 2021 bei 1.145 Einwohner auf einen Zahnarzt (alte Bundesländer 1.141 Einwohner je Zahnarzt, neue Bundesländer 1.169 Einwohner je Zahnarzt). Die Zunahme der behandelnd tätigen Zahnärzte resultierte im Wesentlichen daraus, dass an den Hochschulen mehr Zahnärzte ausgebildet wurden als Zahnärzte aus dem Beruf ausschieden. Diese Entwicklung wird sich in den nächsten Jahren nicht so fortsetzen, vor dem Hintergrund des demografischen Wandels mit dem verstärkten Eintritt der geburtenstarken Jahrgänge in das Rentenalter ist in den nächsten Jahren mit einer stetig sinkenden Zahl von behandelnd tätigen Zahnärzten zu rechnen. Das Ausmaß der Verschiebungen hängt jedoch auch von der Zahl der Erstimmatrikulationen im Studienfach Zahnmedizin (von der Erstimmatrikulation bis zur Approbation werden in der Regel ca. sechs Jahre benötigt) und von der Zahl der jährlich erteilten Approbationen an Zahnmediziner, die ihr Studium nicht in Deutschland absolviert haben, ab.

Die Prognosestudie des IDZ in Zusammenarbeit mit InForMed aus dem Jahre 2009 zeigt (in Abhängigkeit von der jeweils zugrunde gelegten Approbationszahl) unterschiedliche Tendenzen. Nach dieser Studie nimmt im Zeitraum von 2007 bis 2030 bei dem oberen Szenario (Ansatz einer jährlichen Approbationszahl von 2.100) die Zahl der behandelnd tätigen Zahnärzte um knapp 7 % zu. Bei dem mittleren Szenario (Ansatz einer jährlichen Approbationszahl von 1.800) nimmt dagegen die Zahl der behandelnd tätigen Zahnärzte um 3,6 % ab und beim unteren Szenario (Ansatz einer jährlichen Approbationszahl von 1.700) sogar um 7 %.

Einwohner je behandelnd tätigen Zahnarzt

Einwohner je behandelnd tätigen Zahnarzt

Die Grafik zeigt die Entwicklung der Zahl der Einwohner je behandelnd tätigen Zahnarzt in Deutschland unter Ansatz des oberen Szenarios in der Prognosestudie des IDZ sowie unter Ansatz der aktualisierten 14. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahre 2019 (Rechnungsbasis 31.12.2018).

Rapide Zunahme der älteren Bevölkerung erwartet

Wesentliches Merkmal der demografischen Entwicklung ist der zunehmende Anteil der älteren Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung. Diese Entwicklung beruht im Wesentlichen auf der zunehmenden Lebenserwartung und den sinkenden Geburtenzahlen.

Waren im Jahre 1950 nur rd. 15 % der gesamtdeutschen Bevölkerung im Alter von 60 und mehr Jahren, so stieg dieser Anteil bis 2021 bereits auf 29,4 %.

Die aktualisierte 14. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahre 2019 lässt eine Verschärfung dieses Trends in der Zukunft erwarten. Danach wird der Anteil der über 60-Jährigen an der Gesamtbevölkerung im Jahr 2060 36,8 % betragen.

Während der Anteil der älteren Bevölkerung nach den Modellrechnungen des Statistischen Bundesamtes weiterhin steigen wird, wird sich der Anteil der Jugendlichen auf dem heutigen Niveau von etwas mehr als 18 % einpendeln.

War 1950 noch fast jeder Dritte jünger als 20 Jahre, so wird es im Jahre 2060 nicht einmal jeder Fünfte sein. Die starken Verschiebungen innerhalb der Altersstruktur der Bevölkerung werden auch bei Betrachtung der Lebensbäume 2030, 2045 und 2060 in Grafik Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschlandsichtbar.

Die geburtenstarken Jahrgänge, zurzeit etwa zwischen 51 und 66 Jahre alt, befinden sich im Jahre 2050 im höheren Rentenalter. Wegen der geringen Geburtenzahlen fehlt dem ”Rentnerbauch” der entsprechende Unterbau an jüngeren Menschen.

Von 2002, dem Jahr mit dem bisher höchsten Bevölkerungsstand mit 82,5 Millionen Einwohnern in Deutschland, an ging die Zahl der Einwohner bis 2011 kontinuierlich auf 80,3 Millionen Einwohner zurück. In 2012 stieg die Einwohnerzahl erstmalig wieder auf 80,5 Millionen an und nahm auch in den Folgejahren bis 2014 eher leicht auf 81,2 Millionen Einwohner zu, während im Jahr 2015 mit rund einer Million Einwohnern ein stärkerer Zuwachs zu verzeichnen war, sodass Ende 2015 die Einwohnerzahl bei 82,2 Millionen lag. Der höhere Bevölkerungszuwachs in 2015 resultiert im Wesentlichen daher, dass eine hohe Zuwanderung von Menschen nach Deutschland stattfand.

Entwicklung des Anteils der über 60-Jährigen an der Gesamtbevölkerung

Entwicklung des Anteils der über 60-Jährigen an der Gesamtbevölkerung

In den Folgejahren 2016 bis 2019 erhöhte sich die Einwohnerzahl weiter und lag Ende 2019 bei 83,2 Millionen und damit seit 2017 über dem bisherigen Höchststand aus dem Jahr 2002. Ende 2020 belief sich die Einwohnerzahl weiterhin auf rund 83,2 Millionen. Ein weiterer Anstieg der Einwohnerzahl in 2020 blieb aus, auch weil infolge der Pandemie die Zuwanderung in die EU und nach Deutschland nahezu zum Erliegen kam. Ende 2021 gab es in Deutschland weiterhin rund 83,2 Millionen Einwohner, die sich nun aber aufgrund des Zuwachses von rund 82.000 Einwohnern innerhalb eines Jahres eher am oberen Rand zur nächsten Kommastelle befindet.

Die langfristige Bevölkerungsentwicklung zeigt jedoch einen anderen Trend, so nimmt laut der 14. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes die Bevölkerungszahl langfristig ab. Ende 2021 lebten rund 83,2 Millionen Menschen in Deutschland, 2060 werden es etwa 78,4 Millionen sein.

Die demografische Entwicklung lässt erkennen, dass die Zahnärzte sich auf eine im Laufe der kommenden Jahre stark wachsende Bedeutung der Alterszahnheilkunde einstellen müssen.

 

DMS V - Aktuelle Daten zur Mundgesundheit in Deutschland von Senioren und Pflegebedürftigen

Das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) hat 2016 die Fünfte Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS V) veröffentlicht, für die erstmals auch Kennzahlen zur Mundgesundheit und zahnmedizinischen Versorgung von Senioren und Pflegebedürftigen in Deutschland erhoben wurden.

Demnach behalten immer mehr jüngere Senioren (65- bis 74-Jährige) ihre eigenen Zähne. Jüngere Senioren besitzen heute im Durchschnitt mindestens fünf eigene Zähne mehr als noch im Jahr 1997 (DMS III: 10,4 vs. DMS V: 16,9 Zähne). Zahnerhaltende Therapien und die konsequente Präventionsorientierung in der zahnmedizinischen Versorgung haben in den vergangenen 17 Jahren deutliche Erfolge gezeigt. Mit dieser überaus positiven Entwicklung nimmt Deutschland im internationalen Vergleich derzeit eine Spitzenposition ein. Die steigende Anzahl eigener Zähne bis ins hohe Alter ermöglicht immer mehr Patienten, sich für einen festsitzenden Zahnersatz wie Brücken, Kronen oder Implantate zu entscheiden. Nach den Ergebnissen der DMS V verfügen Patienten heute zehnmal häufiger über Implantate als noch im Jahr 1997. Auch diese Entwicklung unterstreicht den Trend zum festsitzenden Zahnersatz. 86,7 % der jüngeren Senioren geben an, sehr zufrieden oder zufrieden mit ihrem eigenen Zahnersatz zu sein. Diese Ergebnisse stehen in direktem Zusammenhang mit der Abnahme der völligen Zahnlosigkeit.

Entwicklung des Anteils der unter 20-Jährigen an der Gesamtbevölkerung

Entwicklung des Anteils der unter 20-Jährigen an der Gesamtbevölkerung

Ältere Menschen mit Pflegebedarf weisen jedoch eine schlechtere Zahn- und Mundgesundheit auf als die gesamte Altersgruppe der älteren Senioren (75- bis 100-Jährige). Ältere Menschen mit Pflegebedarf haben eine höhere Karieserfahrung (24,5 vs. 21,6 DMF-Zähne) und weniger eigene Zähne (22,4 vs. 17,8 fehlende Zähne) als die gesamte Altersgruppe der älteren Senioren. Während lediglich ein Drittel der 75- bis 100-Jährigen keine eigenen Zähne mehr hat, ist heute bei den Menschen mit Pflegebedarf in dieser Altersgruppe jeder Zweite zahnlos. Die verbleibenden eigenen Zähne sind weniger funktionstüchtig und weisen auch einen höheren Behandlungsbedarf auf. Auffällig ist zudem, dass pflegebedürftige ältere Senioren zwar prothetisch versorgt sind, im Vergleich aber häufiger über einen herausnehmbaren Zahnersatz verfügen. Dies ist beim Betreuungsaufwand für pflegende Angehörige und Pflegende besonders zu beachten. Mit zunehmender Pflegebedürftigkeit sind ältere Menschen weniger belastbar - das gilt auch für die zahnmedizinische Versorgung. Die drei Kriterien, die die sogenannte zahnmedizinisch funktionelle Kapazität ausmachen, nehmen stark ab: Die Therapiefähigkeit sinkt, die Mundhygienefähigkeit nimmt ab und die Eigenverantwortung ist in hohem Maße eingeschränkt. Nur 17,5 % der Menschen mit Pflegebedarf können uneingeschränkt zahnmedizinisch behandelt werden. Dagegen kann noch jeder zweite ältere Senior der gesamten Altersgruppe uneingeschränkt zahnmedizinisch behandelt werden.

Während die Therapiefähigkeit sinkt, steigt bei Pflegebedürftigkeit der Behandlungsbedarf. Jeder zweite Mensch mit Pflegebedarf ist in seiner Therapiefähigkeit in der Regel eingeschränkt. Teilweise kann eine zahnmedizinische Behandlung unter ambulanten Bedingungen nicht mehr stattfinden. Deshalb müssen zahnärztliche Behandlungsstrategien entsprechend angepasst werden. Durch kürzere Dauer der Zahnarzttermine, durch besondere zahnmedizinische Versorgungskonzepte und durch Zahnprothesen, die auch von den Pflegenden korrekt herausgenommen werden können. 29,8 % der Menschen mit Pflegebedarf können sich nicht mehr selbst um die Pflege ihrer Zähne und Zahnprothesen kümmern und benötigen Hilfe bei der täglichen Mundhygiene. 60 % der Menschen mit Pflegebedarf sind nicht mehr in der Lage, eigenständig einen Zahnarzttermin zu organisieren und selbstständig eine Praxis aufzusuchen.

Mit dem Anstieg der Pflegebedürftigkeit wachsen daher die Anforderungen an eine zahnmedizinische Therapiestrategie, die den besonderen Ansprüchen der Menschen mit Pflegebedarf bei der präventiven und zahnärztlichen Versorgung sowie der Unterstützung beim Erhalt der Mundgesundheit durch die pflegenden Personen Rechnung trägt. Auf diese Aufgabe für den gesamten Berufsstand weisen die zahnärztlichen Institutionen bereits seit einigen Jahren hin und haben mit ihrem Konzept “Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter” ein entsprechendes Maßnahmenpaket entwickelt. Die Ergebnisse der DMS V bestätigen, dass die Zahnärzteschaft in diesem Bereich die Weichen richtig gestellt hat: Das sogenannte AuB-Konzept adressiert die entscheidenden, durch den Gesetzgeber zum Teil bereits aufgegriffenen Aspekte. Als Beispiele seien die Verbesserung der aufsuchenden Betreuung und das Präventionsmanagement genannt.

Die Ergebnisse der DMS V bedeuten, dass künftig - auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels - ein besonderes Augenmerk der zahnärztlichen Prävention und Therapie auf Menschen mit Pflegebedarf gelegt werden muss.

Besondere zahnmedizinische Anforderungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung

Um dem erhöhten zahnmedizinischen Behandlungs- und Präventionsbedarf älterer Menschen Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz einen ersten Schritt zur Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung gemacht. Zahnärztinnen und Zahnärzte erhalten eine zusätzliche Vergütung für die aufsuchende Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen, die eine Zahnarztpraxis aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit oder Behinderung nicht oder nur mit hohem Aufwand aufsuchen können. Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung wurde diese Vergütung aus Gründen der Gleichbehandlung auf die aufsuchende Betreuung von immobilen Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz ausgeweitet.

Verschiebung der Munderkrankungen in das höhere Lebensalter (Morbiditätskompression)

Verschiebung der Munderkrankungen in das höhere Lebensalter (Morbiditätskompression)

Mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) wurden im Rahmen des § 87 Abs. 2j SGB V ab dem 01.04.2014 neue Leistungen (Bema-Positionen 172a-d und 154/155) für das Aufsuchen von Versicherten in Pflegeheimen, die pflegebedürftig sind, eine Behinderung oder eine eingeschränkte Alltagskompetenz aufweisen, eingeführt. Voraussetzung für die Abrechenbarkeit dieser Leistungen ist der Abschluss eines Kooperationsvertrages nach § 119 b SGB V zwischen einem Vertragszahnarzt und einer Pflegeeinrichtung. Die Zahl der abgeschlossenen Kooperationsverträge nach § 119 b SGB V lag am 31.12.2021 bei 6.180 und damit trotz der Einschränkungen in den Alten- und Pflegeheimen aufgrund der Corona-Situation um rd. gut 460 höher als am Ende des Jahres 2020. Damit hat seit der Einführung eine sehr dynamische Entwicklung bei der Zahl der neu abgeschlossenen Kooperationsverträge nach § 119 b SGB V stattgefunden, die sich auch im Jahr 2022 weiter fortsetzen dürfte. Dies zeigt, dass die Möglichkeit, Kooperationen mit Pflegeeinrichtungen zu schließen, von den Zahnärzten in verstärktem Maße genutzt wird.

Basierend auf der aktuell verfügbaren Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes (Jahr 2019) gab es in Deutschland rd. 15.400 Pflegeheime, so dass bei einer Zahl von 6.180 Kooperationsverträgen und einer Zahl von 5.709 betreuten Heimen der Abdeckungsgrad der Pflegeheime mit Kooperationsverträgen bei rd. 37 % liegt. Durchschnittlich besteht somit in fast vier von zehn Pflegeheimen bereits eine Kooperation nach § 119b SGB V.

Morbiditätskompression und zukünftige Behandlungsbedarfe

Die Leistungen in der aufsuchenden Betreuung sind auf den speziellen Versorgungs- und Präventionsbedarf von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Alltagskompetenz ausgerichtet, der auch durch die Ergebnisse der Fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie, in der ein besonderer Akzent auf die Untersuchung dieser Personengruppe gesetzt wurde, bestätigt wird.

Ein weiteres Ergebnis der Studie liegt in der Beobachtung, dass die altersgruppenspezifischen oralen Morbiditätsprofile im Lebensbogen eines Menschen sich sukzessive nach hinten verschieben. Dieses Phänomen wird als Morbiditätskompression bezeichnet.

GKV-Ausgaben für Zahnbehandlung je Versicherten nach dem Alter 1996 und 2020 - Deutschland

GKV-Ausgaben für Zahnbehandlung je Versicherten nach dem Alter  1996 und 2020  -  Deutschland

Dieser Trend kann auf der einen Seite auf die Erfolge in der Primärprävention, also der Verhütung von oralen Erkrankungen zurückgeführt werden. Ein in der Zahnmedizin besonders eindrucksvolles Beispiel der bevölkerungsweiten Ergebnisse kann am Kariesrückgang im Zusammenhang mit der Einführung der Individual- und Gruppenprophylaxe im Jahr 1988 illustriert werden. Seit diesem Zeitpunkt konnte die Kariesprävalenz bei den so betreuten Kindern von 88 % (13/14-Jährige in Westdeutschland im Jahr 1989) auf 18 % (12-Jährige in Deutschland im Jahr 2014) gesenkt werden. Auf der anderen Seite kann der Umfang therapeutischer Eingriffe durch sekundärpräventive Maßnahmen (Früherkennung) im Rahmen einer kontrollorientierten Inanspruchnahme zahnärztlicher Dienstleistungen gesenkt werden. Schließlich ist zu erwarten, dass der zahnmedizinische Fortschritt bei Gesundheitsdienstleistungen, also modernen, minimal- oder gering invasiven Therapiemaßnahmen, ein weiterer Grund der Morbiditätskompression ist.

So stellt sich die Mundgesundheit älterer Senioren (75- bis 100-Jährige) in zentralen Markern der Mundgesundheit heute in etwa so dar, wie der Zustand bei jüngeren Senioren (65- bis 74-Jährige) vor zehn Jahren war (Abbildung “Verschiebung der Munderkrankungen in das höhere Lebensalter (Morbiditätskompression)”). Morbiditätskompression, demografische Entwicklung, steigende Lebenserwartung, mehr eigene Zähne und weniger Zahnlosigkeit im Alter lassen daher erwarten, dass sich Behandlungsbedarfe zukünftig in das höhere Lebensalter verschieben. Das stellt auch die zahnmedizinische Versorgung vor weitere neue Herausforderungen.

Auch aus den Daten des Risikostrukturausgleiches (RSA) und des Bundesversicherungsamtes lässt sich eine altersmäßige Verschiebung des Ausgabenprofils für Zahnbehandlung bei gesetzlich Versicherten belegen. So zeigt sich, dass das Ausgabenprofil im Jahr 2020 ab einem Alter von circa 50 Jahren, das in der Grafik “GKV-Ausgaben für Zahnbehandlung je Versicherten nach dem Alter 1996 und 2020 - Deutschland” blau schraffiert ist, auf einem wesentlich höheren Niveau verläuft als es im Jahr 1996 der Fall war. Dadurch wird deutlich, dass sich der Behandlungsbedarf auf immer älter werdende Patienten verlagert.

Altersabhängige Ausgaben

Die zunehmende Überalterung in Deutschland wird erheblichen Einfluss auf die Ausgabensituation der gesetzlichen Krankenversicherung haben. In einer Reihe ausgabenintensiver Bereiche steigen morbiditätsbedingt die Ausgaben je Versicherten mit fortschreitendem Alter an. Dies führt zu einem deutlichen Anstieg der gesamten Gesundheitsausgaben mit zunehmendem Alter.

Für die zahnärztliche Versorgung gilt dies allerdings nicht. Hier liegen die Ausgaben je Versicherten in den oberen Altersklassen auf einem deutlich niedrigeren Niveau als bei den jüngeren Versicherten. Dies bestätigen die Daten aus dem Risikostrukturausgleich (RSA) des Bundesversicherungsamtes für das Jahr 2020, die für die Grafiken der altersbezogenen Ausgabenprofile zugrunde gelegt wurden.

Das typische Lebensprofil der GKV-Gesundheitsausgaben eines Versicherten mit durchschnittlichem Krankheitsrisiko verläuft folgendermaßen: Die Gesundheitsausgaben sind im ersten Lebensjahr hoch, verharren bei jüngeren Menschen auf niedrigem Niveau, steigen dann allmählich an und nehmen ab dem 45. Lebensjahr deutlich zu.

GKV-Gesundheitsausgaben je Versicherten nach dem Alter 2020 - Deutschland

GKV-Gesundheitsausgaben je Versicherten nach dem Alter 2020  -  Deutschland

Dagegen verläuft die Ausgabenkurve für Zahnbehandlung über alle Altersjahrgänge gegenüber den Gesundheitsausgaben relativ flach. Nach einem kurzen Anstieg bei den Jugendlichen (KFO-Behandlung) nehmen die Ausgaben für Zahnbehandlung in den mittleren Lebensjahren leicht zu und fallen im höheren Alter sogar ab.

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Abrechnungsfälle
Abrechnungsstatistik
Altersverteilung
Alterszahnheilkunde
angestellte Zahnärzte
Anteil
Anteile ausgewählter Ausgabenbereiche
Anzahl
Apotheken
Approbationen
Arbeitszeit des Zahnarztes
ärztliche Behandlung
Aufteilung
Ausgaben der GKV
Ausstattung