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KZBV Jahrbuch 2022

Statistische Basisdaten zur vertragszahnärztlichen Versorgung

M 33 Kapitel
KZBV Jahrbuch 2022

Anzahl der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte die in den Praxen arbeiten? Wie hoch waren die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für zahnärztliche Behandlungen in den vergangenen Jahren? Wie viel Zeit haben Behandler im Durchschnitt pro Woche für ihre Patienten aufgewendet? Und wie viele Füllungen wurden im Jahr 2019 in vertragszahnärztlichen Praxen gelegt? Präzise und fachlich belastbare Antworten auf diese und zahlreiche weitere Fragen finden sich im Jahrbuch der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).

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KZBV Jahrbuch 2022

Anzahl der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte die in den Praxen arbeiten? Wie hoch waren die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für zahnärztliche Behandlungen in den vergangenen Jahren? Wie viel Zeit haben Behandler im Durchschnitt pro Woche für ihre Patienten aufgewendet? Und wie viele Füllungen wurden im Jahr 2019 in vertragszahnärztlichen Praxen gelegt? Präzise und fachlich belastbare Antworten auf diese und zahlreiche weitere Fragen finden sich im Jahrbuch der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).

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5.1  Kurzbericht

Seit 2018 gibt das Zahnärzte-Praxis- Panel (ZäPP) Aufschluss über die Einkommens- und Kostenstrukturen der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland. Die vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) durchgeführte Erhebung löst damit die bisherige Kostenstrukturerhebung der KZBV ab. Als externes und unabhängiges Forschungsinstitut verfügt das Zi über ausgewiesene Expertise in der Durchführung von Erhebungen zu Kostenstrukturen in Arztpraxen und deckt mittlerweile durch seine Erhebungen in Zahnarztpraxen, (Fach-) Arztpraxen, MVZ sowie Apotheken den gesamten ambulanten medizinischen Bereich ab. Im ZäPP werden mit Hilfe eines gegenüber früher deutlich erweiterten Erhebungsbogens jährlich Daten zur wirtschaftlichen Situation der Zahnarztpraxen und zu den Rahmenbedingungen der vertragszahnärztlichen Versorgung bei den Zahnarztpraxen erfragt.

Einkommensentwicklung in 2020

Die Einkommensentwicklung im Jahr 2020 war von den Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt. Das deutliche Wachstum des steuerlichen Einnahmen- Überschusses im Vorjahr (+ 7,0 %) konnte angesichts rückläufiger Patientenzahlen und Einbrüchen vor allem im 2. Quartal 2020 nicht fortgesetzt werden. Stattdessen hatten die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland einen Rückgang des Einnahmen-Überschusses zu verzeichnen: Dieser sank im Jahr 2020 um 0,3 % gegenüber dem Vorjahr. Er lag damit in 2020 bei 180.000 €. Da in diesem Zeitraum die Verbraucherpreise um 0,5 % gestiegen sind, sank der Realwert des zahnärztlichen Einkommens um rd. 0,7 %. Die coronabedingten Rückgänge beim Patientenaufkommen hatten rückläufige Praxiseinnahmen zur Folge - hauptsächlich im KZV-Bereich, in geringerem Maße auch im Nicht-KZV-Bereich. Diese Einnahmenrückgänge konnten nicht vollständig durch Senkungen der Betriebsausgaben kompensiert werden, denn die Kosten einer Zahnarztpraxis haben sowohl fixe als auch variable Anteile. In 2020 sind daher manche Kostenarten weiter gestiegen bzw. nur geringfügig gesunken, so dass sich im Saldo ein Rückgang des Einnahmen-Überschusses ergibt.

Sowohl Umsatz- als auch Ausgabenentwicklung werden allerdings durch den für den Zahnarzt “durchlaufenden Posten” Ausgaben für Arbeiten von Fremdlaboratorien beeinflusst, welcher corona- bedingt deutlich rückläufig (- 5,2 %) ausfiel. Bereinigt man den Umsatz sowie die Betriebsausgaben um diesen Posten, ergeben sich beim so bereinigten Umsatz in 2020 gegenüber 2019 nahezu keine Veränderungen (bereinigter Umsatz - 0,1 %, bereinigte Ausgaben 0,0 %).

Im Jahr 2020 blieben 60 % der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland mit ihrem Einkommen vor Steuern unter dem Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) von 180.000 €, 40 % erreichten einen höheren Wert. Der Median des Einnahmen-Überschusses lag 2020 bei 150.600 €. Das heißt, 50 % der Zahnärzte hatten ein Einkommen vor Steuern von weniger als 150.600 € zu verzeichnen, während 50 % den Wert überschritten.

In den alten Bundesländern (Berlin ist unter den alten Bundesländern subsumiert) sank der Umsatz je Praxisinhaber 2020 gegenüber dem Vorjahr um 1,2 %. Die Betriebsausgaben sanken gleichzeitig um 1,6 %. Daraus resultierte ein Rückgang des steuerlichen Einnahmen-Überschusses um 0,5 % (real - 0,9 %) auf 185.600 €. Der im Jahr 2020 in den alten Bundesländern erzielte durchschnittliche Einnahmen-Überschuss lag nominal um 81 % über dem Wert, den die Zahnärzte im Jahre 1976, also 44 Jahre davor, im Durchschnitt erreichten. Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerungsrate von 1,4 %. Allerdings hat in diesem Zeitraum eine Preissteigerung (Inflationsrate) von 148 % den Realwert des Einnahmen-Überschusses der Praxisinhaber auf 73 %, also gut ein Viertel gegenüber 1976, reduziert.

2020 blieben 60 % der Zahnärzte in Westdeutschland mit ihrem Einkommen unter dem Durchschnittswert von 185.600 €, 40 % lagen darüber. Der Median des Einnahmen-Überschusses lag 2020 bei 157.800 €. Das heißt, 50 % der westdeutschen Zahnärzte hatten ein Einkommen vor Steuern von weniger als 157.800 €, während 50 % den Wert überschritten.

In den neuen Bundesländern stieg der Umsatz je Praxisinhaber 2020 gegenüber 2019 um 0,2 %. Die Betriebsausgaben erhöhten sich ebenfalls um 0,2 %, woraus ein marginaler Anstieg des durchschnittlichen Einnahmen-Überschusses um rd. 0,1 % (real - 0,3 %) auf 149.500 € resultiert.

Im Jahr 2020 blieben 63 % der Zahnärzte in Ostdeutschland mit ihrem Einkommen vor Steuern unter dem Durchschnittswert von 149.600 €, 37 % erreichten ein höheres Einkommen. Der Median des Einnahmen-Überschusses lag im Jahr 2020 in den neuen Bundesländern bei 125.700 €.

Der Niveauunterschied Ost gegenüber West beim Durchschnittseinkommen 2020 betrug - 19,5 % (zum Vergleich: Der Vorjahreswert lag bei - 19,9 %). Damit hat sich der Niveauunterschied zahnärztlicher Einkommen zwischen alten und neuen Bundesländern in 2020 gegenüber dem Vorjahr weiter verringert.

Arbeitszeiten der Zahnärztinnen und Zahnärzte überdurchschnittlich hoch

Die Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber arbeiteten im Jahr 2020 in Deutschland im Durchschnitt 42,4 Std., davon 32,1 Std. behandelnd (die verbleibende Zeit wurde für Praxisverwaltung, Fortbildung etc. verwandt). In den alten Bundesländern waren die Zahnärzte im Durchschnitt 42,6 Std. pro Woche tätig, davon ebenfalls 32,1 Std. behandelnd. In den neuen Bundesländern arbeitete der Zahnarzt 2020 im Durchschnitt 41,7 Std. pro Woche, davon 31,8 Std. behandelnd. Die Arbeitszeiten von 42,6 Std. pro Woche (alte Bundesländer) bzw. 41,7 Std. pro Woche (neue Bundesländer) sind im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig - hauptsächlich durch das pandemiebedingt im zweiten Quartal 2020 deutlich gesunkene Patientenaufkommen, was sich daran zeigt, dass lediglich die Behandlungszeiten gesunken sind und die Zeiten für Verwaltungstätigkeiten auf einem unverändert hohen Niveau liegen. Dennoch liegen die zahnärztlichen Arbeitszeiten deutlich über den Arbeitszeiten aller Erwerbstätigen (durchschnittlich 34,8 Std. pro Woche in Deutschland). Verglichen mit der durchschnittlichen Arbeitszeit aller Erwerbstätigen beträgt die Mehrarbeit der Zahnärzte im Westen rd. 22 % und im Osten rd. 20 %. Im Bundesdurchschnitt liegt damit die Arbeitszeit der Zahnärzte um rd. 22 % höher als im Durchschnitt aller Erwerbstätigen.

Kosten der Zahnarztstunde im Jahr 2020

Aus der durchschnittlichen Behandlungs- zeit von 32,1 Stunden pro Woche in Deutschland ergeben sich bei 42 Arbeitswochen als jährliche Behandlungszeit 1.348 Behandlungsstunden. Die durchschnittlichen Praxisausgaben je Inhaber betrugen 2020 im Bundesdurchschnitt 378.000 €, davon 90.700 € für Arbeiten von Fremdlaboren. Die Umrechnung der Betriebsausgaben ohne Fremdlaboraus- gaben auf die Behandlungsstunden führt zu einem Wert von 213 € pro Stunde. Zusätzlich zu diesem Betrag muss der Zahnarzt während der Behandlungszeit auch sein eigenes Einkommen (2020 durchschnittlich 180.000 €, umgerechnet 134 € pro Stunde) erwirtschaften. Insgesamt muss der Zahnarzt somit 347 € pro Be- handlungsstunde an Honorarumsatz erzielen. Unter Einbeziehung der Fremd- laborausgaben ergibt sich ein Gesamtumsatz von 414 € pro Behandlungsstunde.

In den alten Bundesländern führen die 32,1 Behandlungsstunden pro Woche ebenfalls zu 1.348 Behandlungsstunden im Jahr 2020. Daraus ergeben sich Betriebsausgaben ohne Fremdlaborausgaben von 225 € pro Stunde. Auf das Einkommen pro Behandlungsstunde entfallen weitere 138 €. Damit beläuft sich der Honorarumsatz auf insgesamt 363 € pro Behandlungsstunde. Unter Einbeziehung der Fremdlaborausgaben ergibt sich ein Gesamtumsatz von 432 € pro Behandlungsstunde.

In den neuen Bundesländern resultieren aus den 31,8 Behandlungsstunden pro Woche 1.336 Behandlungsstunden im Jahr 2020. Daraus ergeben sich Betriebs- ausgaben ohne Fremdlaborausgaben von 155 € pro Stunde. Auf das Einkommen pro Behandlungsstunde entfallen weitere 112 €. Damit beträgt der Honorarumsatz 267 € pro Behandlungsstunde. Unter Einbeziehung der Fremdlaborausgaben ergibt sich ein Gesamtumsatz von 324 € pro Behandlungsstunde.

Beträge je Behandlungsstunde 2020 in €

Beträge je Behandlungsstunde 2020 in €

Zahnärzte in der Einkommensskala langfristig abgerutscht

Der langfristige Rückgang der zahnärztlichen Einkommen in den alten Bundesländern im Zeitraum 1980 bis 2019 dokumentiert sich auch im Vergleich des durchschnittlichen Zahnarzteinkommens mit den Einkommen anderer Facharztgruppen. Während sich das Zahnarzteinkommen 1980 noch im oberen Bereich der Facharzteinkommen bewegte, sank es im Laufe der Jahre (relativ zu den anderen Facharztgruppen) kontinuierlich ab. 1997 lagen die Zahnärzte mit ihrem Einkommen noch im Mittelfeld. Im Jahr 2019 verschlechterte sich die relative Lage der Zahnärzte nochmals deutlich, sodass die Zahnärzte nunmehr zu den Facharztgruppen mit den niedrigsten Einkommen gehören.

Große Spannweite bei den zahnärztlichen Einkommen und problematische Entwicklungen

Die Einkommen der Zahnärztinnen und Zahnärzte streuen stark. Im Jahr 2020 lagen 60 % der Zahnärzte in Deutschland mit ihren Einkommen unter dem Durchschnittswert 180.000 €. Während der Corona-Pandemie nahm der Anteil der Praxen mit einem Einnahmen-Überschuss von weniger als 50.000 € um 45 % zu (von 6,2 % auf 9,0 %). Diese besorgniserregende Entwicklung kann sowohl in den alten Bundesländern mit einem Anstieg um 48 % (von 6,1 % auf 9,0 %) als auch in den neunen Bundesländern mit einem Anstieg um 38 % (von 6,6 % auf 9,1 %) beobachtet werden. Der Trend könnte durch die aktuell stark steigenden Kosten bei gleichzeitigen Sparmaßnahmen der Politik weiter verstärkt werden. Es ist daher nicht auszuschließen, dass Praxisinhaber in den kommenden Jahren erneut mit nominal sinkenden Einkommen konfrontiert sind, während die Gehälter von Angestellten aufgrund der Inflation nominal stärker steigen.

Zahnärzte-Einkommen spürbar abgerutscht

Zahnärzte-Einkommen spürbar abgerutscht

Verfügbares Einkommen im Jahr 2020

Nach Abzug der zu zahlenden Steuern (Einkommen- und Kirchensteuern, Solidaritätszuschlag) und der Beiträge für die soziale Sicherung (Altersvorsorge, Krankenversicherung) ergab sich für einen verheirateten Zahnarzt mit zwei Kindern, der genau das mittlere Einkommen (Medianwert) erzielte, im Jahre 2020 ein verfügbares Einkommen von 92.200 € im Bundesdurchschnitt. In den alten Bundesländern lag das verfügbare Einkommen 2020 bei 95.700 €, in den neuen Bundesländern bei 79.100 €.

Verglichen mit einem Arbeitnehmer mit 13 Monatsgehältern entspricht dies einem verfügbaren Einkommen des Zahnarztes von rd. 7.090 € (alte Bundesländer: 7.360 €, neue Bundesländer: 6.080 €). Hierbei ist u. a. noch zu berücksichtigen, dass der Zahnarzt eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 42,4 Std. (42,6 Std. in den alten Bundesländern und 41,7 Std. in den neuen Bundesländern) hat, die erheblich über der durchschnittlichen Arbeitszeit in der Bevölkerung liegt. Ferner ist zu beachten, dass im zahnärztlichen Einnahmen-Überschuss und damit auch im verfügbaren Einkommen Bestandteile enthalten sind, die betriebswirtschaftlich nicht zum Einkommen aus zahnärztlicher Tätigkeit zählen (z. B. unentgeltliche Tätigkeit von Familienangehörigen, Einsatz von Eigenkapital in der Praxis).

Liquidität der Zahnärztinnen und Zahnärzte muss weiter gestärkt werden

Von dem verfügbaren Einkommen muss der Zahnarzt den Lebensunterhalt für sich und seine Familie bestreiten. Zusätzlich muss er aus dem verfügbaren Einkommen noch Rücklagen bilden, um steigende Preise bei Reinvestitionen auffangen zu können. Insbesondere bei den Zahnärzten mit unterdurchschnittlichen Praxisergebnissen, die einen nicht unerheblichen Teil aller Zahnärzte ausmachen, treten hier bereits Liquiditätsprobleme auf.

Über die Reinvestitionen hinaus muss das verfügbare Einkommen dem Zahnarzt dazu dienen, Anschaffungen von zusätzlichen Investitionsgütern zu ermöglichen, die dem aktuellsten Stand der Technik entsprechen. Im Dentalbereich werden innovative Fortschritte erzielt, die eine für den Patienten gesundheitsschonendere und schmerzfreiere Behandlung ermöglichen. Allerdings ist die Anschaffung dieser Investitionsgüter mit erheblichen Kosten verbunden.

Steigende Energiekosten sowie politische Sparmaßnahmen bei den Zahnärzten gefährden die wichtigen Fortschritte der letzten Jahre. Die seit Mitte der 2000er Jahre stattgefundene Trendumkehr nach dem langjährigen Schrumpfungsprozess der zahnärztlichen Einkommen war ein wichtiger Schritt, damit Zahnärzte weiterhin ihren Patienten diese innovativen Behandlungsmethoden anbieten können. Auch notwendige Aufwendungen zur Qualifizierung des Praxispersonals durch permanente Fortbildung wurden hierdurch ermöglicht.

Letztlich sichert ein gesundes Zahnarzteinkommen langfristig die Behandlungsqualität und somit den Patientennutzen in den Zahnarztpraxen.

Zahnärzte als Arbeitgeber und Wirtschaftsfaktor

Ende des Jahres 2020 wurden in den Zahnarztpraxen in Deutschland insgesamt rd. 302.000 Arbeitnehmer entgeltlich beschäftigt. Darunter waren gut 29.000 Auszubildende.

Einschließlich der zahnärztlichen Praxisinhaber belief sich die Zahl der entgeltlich tätigen Personen in den Zahnarztpraxen im Jahre 2020 auf rd. 350.000. Darüber hinaus hängen knapp 100.000 weitere Arbeitsplätze direkt von den Zahnarztpraxen ab (Arbeitsplätze in gewerblichen Laboren, Dentalhandel, Dentalindustrie sowie zahnärztlichen Körperschaften). Zusammen ergeben sich daraus ca. 450.000 Arbeitsplätze in Deutschland.

Verfügbares Einkommen je Inhaber 2020 in €

Verfügbares Einkommen je Inhaber 2020 in €

Des Weiteren hängen von der Zahnärzteschaft noch weitere Arbeitsplätze in Dienstleistungsbereichen ab (unter anderem Steuerberatungsbüros, Banken, Versicherungen, Bauunternehmen, Dental-Software-Hersteller).

Auf die Beschäftigten in den Zahnarztpraxen entfiel lt. Lohnerhebung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (bgw) im Jahr 2020 in Deutschland eine Lohnsumme von rund 5,9 Mrd. €. Die Bedeutung der Zahnärzteschaft für die Investitionsgüterindustrie und die Kreditwirtschaft ist aus den folgenden Daten zu erkennen: 2020 betrug das gesamte Abschreibungsvolumen der niedergelassenen Zahnärzte rd. 970 Mio. €. In etwa dieser Höhe werden 2020 auch Investitionen getätigt worden sein. Darüber hinaus zahlten die Zahnärzte insgesamt rd. 120 Mio. € Fremdkapitalzinsen.

Der in den deutschen Zahnarztpraxen erwirtschaftete Gesamtumsatz belief sich im Jahr 2020 auf rd. 27 Mrd. €. Sowohl hinsichtlich des Umsatzvolumens als auch der Beschäftigtenzahl stellt die Zahnärzteschaft einen nicht zu unterschätzenden Wirtschaftsfaktor dar.

Fachkräftesituation in Zahnarztpraxen

Die Bundesagentur für Arbeit untersucht im Rahmen ihrer Engpassanalyse eine Vielzahl an Berufsgruppen, um zu bewerten, ob es sich um einen Bereich mit Fachkräftemangel handelt. Ziel ist es hierbei, eine objektive und datenbasierte Grundlage zur Beschreibung der Engpasssituation zu schaffen. Mit einem Set an Indikatoren wird ein Gesamtpunktwert berechnet, der die Situation zusammengefasst bewerten und das Risiko des Fachkräftemangels beziffern soll. Der niedrigste mögliche Wert beträgt dabei 0 Punkte, während es sich ab einem Wert von 2 Punkten um einen Engpassberuf handelt. Zahnmedizinische Fachangestellte werden 2020 mit einem Gesamtwert von 2,5 Punkten in die zweithöchste der insgesamt vier Klassen eingeordnet (die höchste Klasse wird ab 3 Punkten erreicht). Auf Grundlage der Analyse der Bundesagentur ist die Situation in Deutschland noch nicht alarmierend, allerdings existieren bereits Anzeichen eines moderaten Engpasses. Die Fachkräftesituation auf dem zahnmedizinischen Arbeitsmarkt sollte im Auge behalten werden, um weiterhin eine Patientenversorgung auf höchstem Niveau gewährleisten zu können.

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