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KZBV Jahrbuch 2022

Statistische Basisdaten zur vertragszahnärztlichen Versorgung

M 33 Kapitel
KZBV Jahrbuch 2022

Anzahl der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte die in den Praxen arbeiten? Wie hoch waren die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für zahnärztliche Behandlungen in den vergangenen Jahren? Wie viel Zeit haben Behandler im Durchschnitt pro Woche für ihre Patienten aufgewendet? Und wie viele Füllungen wurden im Jahr 2019 in vertragszahnärztlichen Praxen gelegt? Präzise und fachlich belastbare Antworten auf diese und zahlreiche weitere Fragen finden sich im Jahrbuch der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).

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KZBV Jahrbuch 2022

Anzahl der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte die in den Praxen arbeiten? Wie hoch waren die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für zahnärztliche Behandlungen in den vergangenen Jahren? Wie viel Zeit haben Behandler im Durchschnitt pro Woche für ihre Patienten aufgewendet? Und wie viele Füllungen wurden im Jahr 2019 in vertragszahnärztlichen Praxen gelegt? Präzise und fachlich belastbare Antworten auf diese und zahlreiche weitere Fragen finden sich im Jahrbuch der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).

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4.1  Kurzbericht

Auf der Grundlage der Datenlieferungen der KZVen (Frequenzstatistiken) werden von der KZBV Einzelleistungsstatistiken für die Bereiche allgemeine, konservierende und chirurgische Behandlung, Prothetik, Kieferorthopädie, Kieferbruch/ Kiefergelenk und Parodontalbehandlung erstellt, die eine Analyse der Leistungsstruktur der Abrechnungsfälle und detaillierte Rückschlüsse auf die Entwicklung des Leistungsgeschehens ermöglichen.

Für den Bereich Prothetik können infolge der Einführung des Festzuschusssystems ab dem Jahr 2005 die Einzelleistungsstatistiken in der bisherigen Form nicht fortgeführt werden, d. h. Strukturaus- sagen zu den abgerechneten Bema-Leistungen sind nicht mehr möglich. Stattdessen können zur Orientierung Strukturaussagen anhand abgerechneter Befund-Positionen abgeleitet werden.

Entwicklung des Punktevolumens im Bereich konservierend-chirurgische Behandlung

Seit der Bema-Umstrukturierung im Jahr 2004 haben sich innerhalb des Bereiches konservierend-chirurgische Behandlung die umsatzstärksten BemaPositionen, die gemessen an ihrem Anteil am Punktevolumen knapp 90 % des Leistungsgeschehens ausmachen, deutlich unterschiedlich entwickelt: Im Zuge des Rückgangs der Zahl der Füllungen hat sich auch der Anteil der Füllungen am Punktevolumen im Bereich konservierend- chirurgische Behandlung von 30,1 % in 2004 auf 25,2 % im Jahr 2021 verringert (- 25,3 % je Mitglied). Ebenso zurückgegangen ist das Punktevolumen bei endodontischen Leistungen (- 26,9 % je Mitglied), bei Anästhesien (- 13,1 % je Mitglied) und bei IP/FU-Leistungen (- 2,9 % je Mitglied) sowie bei den Extraktionen (- 4,7 % je Mitglied).

Bei den Untersuchungs- und Beratungsleistungen sind leichte Zunahmen (+ 2,1 % je Mitglied) im Zeitraum 2004 - 2021 zu verzeichnen. Eine deutliche Zunahme beim abgerechneten Punktevolumen gab es demgegenüber bei den Röntgenleistungen (+ 13,9 % je Mitglied).

Die Veränderung des gesamten Punktevolumens im Bereich konservierend- chirurgische Behandlung betrug im Zeitraum 2004 - 2021 insgesamt - 10,7 % je Mitglied.

Bei dem unter den Untersuchungs- und Beratungsleistungen subsumierten PSI-Code (Parodontaler Screening-Index), der zur Früherkennung parodontaler Erkrankungen erhoben wird, ist seit 2004 ein deutlicher Zuwachs (+ 45,4 % je Mitglied, d. h. + 2,2 % p. a.) zu erkennen. Dies verdeutlicht auch, dass parodontale Erkrankungen, die in der Bevölkerung weit verbreitet auftreten, von den Zahnärzten mit zunehmender Intensität im Rahmen der Erhebung des PSI-Codes kontrolliert werden.

Aufteilung des Punktevolumens auf Leistungskomplexe im Bereich konservierend-chirurgische Behandlung - Deutschland - Jahre 2004 / 2021

Aufteilung des Punktevolumens auf Leistungskomplexe im Bereich konservierend-chirurgische Behandlung - Deutschland - Jahre 2004 / 2021

Diese Entwicklungen bei den einzelnen Leistungskomplexen im Bereich konservierend-chirurgische Behandlung verdeutlichen die Strukturverschiebung in den letzten 10 bis 15 Jahren hin zu diagnostischen, beratenden und präventiven Leistungen.

Einzelne Leistungskomplexe im Bereich konservierend-chirurgische Behandlung

Die Einzelleistungsstatistik im Bereich konservierend-chirurgische Behandlung für das Jahr 2021 weist für die GKV eine Zahl von 47,1 Mio. Füllungen in Deutschland aus, was einem leichten Anstieg um 1,1 % gegenüber 2020 entspricht. Dabei ging der Anstieg von den ein- und zwei- flächigen Füllungen mit + 1,6 % aus, wohingegen die drei- und mehrflächigen Füllungen konstant (0,0 %) gegenüber 2020 blieben, womit der coronabedingte Rückgang um - 5,4 % in 2020 gegenüber 2019 nicht vollständig aufgeholt wurde.

Der Rückgang der Zahl der Füllungen lag im Jahr 2020 durch die allgemein rückläufige Leistungsinanspruchnahme der Versicherten etwas oberhalb des längerfristigen Durchschnitts. Im längerfristigen Rückblick ist die Zahl der Füllungen bei GKV-Versicherten bundesweit in den letzten 10 Jahren um 6,5 Mio. (- 12,1 % bzw. - 1,3 % p. a.) und in den letzten 20 Jahren sogar um 14,3 Mio. (- 23,3 % bzw. - 1,3 % p. a.) zurückgegangen. Dieser langfristig zu verzeichnende Abwärtstrend bei den Füllungen ist als Indiz für eine deutliche Verbesserung der Mundgesundheit in Deutschland zu werten.

Entwicklung der Füllungshäufigkeiten (13a-d) je 100 KCH-Fälle - Deutschland 1991 - 2021

Entwicklung der Füllungshäufigkeiten (13a-d) je 100 KCH-Fälle - Deutschland 1991 - 2021

Zum 01.07.2018 sind die Abrechnungsbestimmungen zu den Bema-Positionen 13 e-g weiter gefasst worden, sodass auch bei Schwangeren, Stillenden und Kindern unter 15 Jahre eine Versorgung mit Kompositfüllungen im Seitenzahnbereich abrechnungsfähig ist. Zusätzlich wurde mit der Bema-Position 13h eine Regelung für mehr als dreiflächige Kompositfüllungen neu aufgenommen. Kompositfüllungen im Seitenzahnbereich waren bislang nur abrechnungsfähig, wenn sie entsprechend der Adhäsivtechnik erbracht wurden und wenn eine Amalgamfüllung absolut kontraindiziert war.

Die Gesamtzahl der abgerechneten Füllungen 13e-h belief sich im Jahr 2021 in Deutschland auf rd. 2,390 Mio. Damit entfiel von allen Füllungen auf die Füllungen 13e-h im Jahr 2021 bundesweit ein Anteil von rd. 5,1 %.

Ab dem Quartal I/2021 werden in den Abrechnungsdaten der KZVen die Amalgamfüllungen innerhalb der Füllungen 13a-d gesondert gekennzeichnet. In 2021 wurden rd. 1,4 Mio. Amalgamfüllungen abgerechnet. Dies entspricht einem Anteil von rd. 3,2 % an allen Füllungen 13a-d, wobei in den neuen Bundesländern der Anteil mit 6,9 % höher ausfiel als in den alten Bundesländern mit 2,3 %. Im Quartalsverlauf I/2021 bis IV/2021 zeigt sich, dass der Anteil der Amalgamfüllungen von 4,3 % auf 2,5 % tendenziell gesunken ist.

Die Zahl der Extraktionen erhöhte sich in Deutschland in 2021 gegenüber 2020 um 1,5 %, so dass auch hier der Rückgang des Vorjahres von - 3,5 % noch nicht ausgeglichen ist. Im längerfristigen Vergleich sind die Extraktionen bundesweit in den letzten 10 Jahren um 1,1 Mio. (- 8,4 % bzw. - 0,9 % p. a.) und in den letzten 20 Jahren sogar um 1,8 Mio. (- 12,8 % bzw. - 0,7 % p. a.) zurückgegangen. Die langfristige abnehmende Tendenz auch bei den Extraktionen deutet auf einen deutlich verbesserten Mundgesundheitszustand hin.

Entwicklung der Anzahl der Besuche in den Jahren 2006 - 2021 - Deutschland

Entwicklung der Anzahl der Besuche in den Jahren 2006 - 2021 - Deutschland

Die Abrechnungsdaten aus der aufsuchenden Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen zeigen im Zusammenhang mit den am 01.04.2013 neu eingeführten Bema-Positionen 171a/b und den am 01.04.2014 neu eingeführten Bema-Positionen 172a-d eine deutliche Zunahme der Besuchszahlen im Rahmen der aufsuchenden Betreuung. Die Zahl der Besuchspositionen, die in den Jahren 2006 - 2012 in der Regel um rd. 5 % pro Jahr gestiegen ist, hat von rd. 649.800 im Jahr 2012 auf rd. 979.500 im Jahr 2019 deutlich zugenommen (jahresdurchschnittlich + 6,0 %). Durch die coronabedingten Kontakteinschränkungen, die die Möglichkeit der aufsuchenden Betreuung insbesondere der vulnerablen Patientengruppen in Alters- und Pflegeheimen in besonderem Maße eingegrenzt haben, sind die Besuchshäufigkeiten im Jahr 2020 auf rd. 785.800 (- 19,8 %) gegenüber dem Jahr 2019 zurückgegangen. Dabei fiel der Rückgang der Besuche im Rahmen von Kooperationsverträgen nach § 119 b SGB V etwas schwächer aus (- 15,4 %) als der Rückgang der übrigen Besuche (- 24,8 %).

Im Jahr 2021 sind die Abrechnungszahlen im Rahmen der aufsuchenden Betreuung wieder um 14,2 % auf rd. 897.700 Besuche angestiegen.

Die jährliche Entwicklung der Zahl der Besuche seit 2006 lässt erkennen, dass insbesondere ab dem Jahr 2013, d. h. nach Einführung der neuen Leistungen nach § 87 Abs. 2i und 2j SGB V, die Zunahme der Besuchshäufigkeiten deutlich oberhalb der Entwicklung in den Vorjahren lag. Die Besuche bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen im Jahr 2021 hatten (gemessen an den neuen Bema-Positionen 171a/b, 172a/b bzw. 173a/b) einen Anteil von rd. 93 % an der Gesamtzahl der Besuche. Dabei entfielen bereits 60 % aller Besuche auf die aufsuchende Betreuung in Pflegeheimen im Rahmen eines Kooperationsvertrages.

Verteilung der Präventionsleistungen nach § 22a SGB V nach Behandlungsumfeld im Jahr 2021 - Deutschland

Verteilung der Präventionsleistungen nach § 22a SGB V nach Behandlungsumfeld im Jahr 2021 - Deutschland

Die Abrechnungsdaten zur aufsuchenden Betreuung verdeutlichen, dass die neu eingeführten Leistungen im Rahmen des § 87 Abs. 2i und 2j SGB V (Bema-Positionen 171a/b und 172a-d) eine hohe Akzeptanz erfahren und dass die Besuchspositionen schwerpunktmäßig bei dem Personenkreis erbracht werden, der im Konzept der Alters- und Behindertenzahnheilkunde als Zielgruppe im Mittelpunkt der Bemühungen steht.

Für die zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen stehen ab dem 01.07.2018 neue präventive Leistungen nach § 22a SGB V zur Verfügung. Darunter fallen die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, die Erstellung eines Mundgesundheitsplans, die Mundgesundheitsaufklärung und die zusätzliche Entfernung harter Zahnbeläge. Diese Leistungen stehen nicht nur im Rahmen der aufsuchenden Betreuung, sondern auch in den Praxen für Versicherte mit einem Pflegegrad sowie für Versicherte, die Eingliederungshilfe erhalten, zur Verfügung.

Die Abrechnungsdaten der neuen Präventionsleistungen zeigen, dass die Zahnsteinentfernung (107a) im Jahr 2021 rd. 198.100 mal, der Mundgesundheitsstatus und -plan (174a) rd. 395.500 mal und die Mundgesundheitsaufklärung (174b) und rd. 378.600 mal in Praxen und Heimen zusammen abgerechnet wurde. In Heimen und Praxen nahmen rd. 345.000 Versicherte im Jahr 2021 Präventionsleistungen nach § 22a SGB in Anspruch.

Die Aufteilung der neuen Präventionsleistungen nach § 22 a SGB V in Abhängigkeit vom Behandlungsumfeld (Praxis bzw. aufsuchende Betreuung) verdeutlicht, dass Mundhygienestatus und -plan (174a) und Mundgesundheitsaufklärung (174b) zu rd. 77 % in der aufsuchenden Betreuung und nur zu 21 % in den Praxen erbracht werden. Bei der zusätzlichen Zahnsteinentfernung (107a) liegen die Anteile in Praxen mit rd. 41 % deutlich höher als bei den beiden anderen Präventionsleistungen. Bei ausschließlicher Betrachtung der Leistungen in der aufsuchenden Betreuung wird deutlich, dass mit rd. 80 % der weit überwiegende Teil der neuen Präventionsleistungen nach § 22a SGB V im Rahmen von Kooperationsverträgen geleistet wird.

Strukturverschiebung bei prothetischen Versorgungsformen

Die Veränderungen beim Vergleich der relativen Häufigkeiten zeigen, dass bei Einzelkronen, Brückenversorgungen und den Interimsprothesen deutliche Zunahmen erkennbar sind, wogegen bei Modellgussprothesen und bei Totalprothesen leichte Zunahmen und bei Wiederherstellungen Rückgänge festzustellen sind. Diese Entwicklung unter- streicht den anhaltenden Trend hin zu festsitzenden Versorgungsformen zu Lasten der Versorgung mit herausnehmbarem Zahnersatz.

Diese Entwicklung ist damit zu begründen, dass bei Versicherten im Lebenszyklus immer länger eine höhere Zahl von eigenen Zähnen erhalten bleibt und länger festsitzender Zahnersatz (Einzelkronen, Brückenversorgungen oder Kombinationsversorgungen mit Teleskopkronen) eingegliedert werden kann, sodass einfachere Prothesenversorgungen zurückgehen, weil sie i.d.R. erst im höheren Lebensalter Anwendung finden.

Relative Häufigkeit (je 100 Fälle) von ausgewählten ZE-Versorgungsformen - Deutschland 2006 und 2021

Relative Häufigkeit (je 100 Fälle) von ausgewählten ZE-Versorgungsformen  -  Deutschland 2006 und 2021

Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei festsitzenden Versorgungen ein (auch kostenmäßig) höherer Aufwand bei der Versorgung entsteht als bei vergleichsweise einfacheren (und damit günstigeren) Modellguss- bzw. Totalprothesenversorgungen. Dabei zeigt sich deutlich das als “Morbiditätskompression” bezeichnete Phänomen des Verschubs der Krankheitslast und damit verbunden steigender monetärer Kosten in spätere Lebensphasen.

Bonusregelungen im Bereich Zahnersatz

GKV-Versicherte, die Zahnersatzleistungen in Anspruch nehmen, erhielten bis zum 01.10.2020 im Rahmen der Bonusregelung, in Abhängigkeit von der im Bonusheft dokumentierten Bemühungen zur Erhaltung der Zahngesundheit, einen Bonus in Höhe von 20 % bzw. 30 % zum jeweiligen Festzuschuss.

Im Bereich Zahnersatz erhöhten sich die Festzuschüsse der Kassen durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz zum 01.10.2020 für alle Patientinnen und Patienten ohne Bonus von derzeit 50 % auf dann 60 % sowie von 60 % auf 70 % bzw. von 65 % auf 75 % für Versicherte, die mit ihrem Bonusheft regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen belegen können.

Die Versicherten erhalten einen Bonus von 20 % (bzw. 70 % Zuschuss), wenn das Bonusheft über einen Zeitraum von 5 Jahren lückenlos geführt wurde bzw. einen Bonus von 30 % (bzw. 75 % Zuschuss), wenn das Bonusheft über einen Zeitraum von 10 Jahren lückenlos geführt wurde.

GKV-Versicherte, die der Härtefallregelung unterliegen (Härtefälle), erhalten bei der Versorgung mit Zahnersatz den doppelten Festzuschuss bzw. die tatsächlich anfallenden Kosten der Regelversorgung.

Eine Aufteilung der Fallzahlen sowie des Zuschussbetrages nach der Höhe des Zuschusses/Bonus zeigt auf Basis der über die KZVen abgerechneten Zahnersatz- fälle (ohne andersartige Versorgungen), dass im Jahr 2021 8,6 % der Fälle der Härtefallregelung unterlagen, 44,5 % der Fälle einen Bonus von 30 % (bzw. 75 % Zuschuss) und 9,5 % der Fälle einen Bonus von 20 % (bzw. 70 % Zuschuss) erhielten. Der Anteil der Fälle ohne Bonus belief sich im Jahr 2021 auf rd. 37,3 %. Somit wurden rd. zwei Drittel der Fälle im Rahmen der Härtefallregelung bzw. der Bonusregelung abgewickelt. Der durchschnittliche fallgewichtete Zuschuss der GKV über alle Bonus-/Zuschussgruppen betrug im Jahr 2021 70,9 % gegenüber 62,8 % im Jahr 2019 (vor der Erhöhung der Bonusstufen).

Durch die nicht vollständigen Bemühungen zur Erhaltung der Zahngesundheit (Bonusheft) erhielten Versicherte bei rd. 47 % der Zahnersatzversorgungen nicht den möglichen höheren Bonus in Höhe von 30 %. Dadurch entgingen den Versicherten Zuschüsse der Krankenkassen in einer Größenordnung von rd. 250 Mio. € pro Jahr, was auf Kassenseite zu entsprechenden Einsparungen in Höhe von rd. 6,9 % der Ausgaben für Zahnersatz führte.

Aufteilung der Zahnersatzfälle nach Zuschuss-Bonusgruppen Deutschland - Jahr 2021

Aufteilung der Zahnersatzfälle nach Zuschuss-Bonusgruppen Deutschland - Jahr 2021

BEMA-Strukturen im Bereich Kieferorthopädie

Die Anzahl der Kfo-Neuplanungen, d.h. der neu beginnenden Kfo-Behandlungsfälle, hat sich in den vergangenen Jahren auf einem Niveau von rd. 420.000 Fällen bewegt.

Die Altersverteilung der neu beginnenden Kfo-Behandlungsfälle (Bema-Position 5) nach Altersjahrgängen zeigt, dass bei den meisten Kindern und Jugendlichen die Kfo-Behandlung im Alter zwischen 10 und 13 Jahren beginnt. Der Anteil der Frühbehandlungen bei Kindern zwischen dem 4. und 9. Lebensjahr beträgt rd. 18 % an allen Neuplanungen im Bereich Kfo.

Aufgrund der grundsätzlichen Begrenzung der Leistungspflicht der GKV auf Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und einer nur in Sonderfällen auftretenden Erwachsenenbehandlung im Bereich Kfo fällt der Anteil der Erwachsenen über 18 Jahre mit Kfo-Versorgungen mit rd. 2 % der Kfo-Neuversorgungen gering aus.

Das Punktevolumen im Bereich Kfo verteilt sich im Jahr 2021 zu 82,6 % auf Kfo- Behandlungsleistungen und zu 17,4 % auf KCH-Begleitleistungen bzw. IP/FU- Leistungen.

Bei der Aufteilung des Punktevolumens im Bereich Kfo können zwei größere Leistungskomplexe umrissen werden, auf die die größten Anteile an der Leitungsmenge entfallen. Die Leistungen im Zusammenhang mit der Multibandbehandlung (126a-d und 128a-c) umfassen rd. 42,4 % und die Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers (119a-d und 120ad) rd. 25,6 % am gesamten Punktevolumen im Bereich Kfo.

Dabei hat in den vergangenen Jahren die Multibandbehandlung weiter zugenommen, was sich in einer Zunahme des Anteils dieser Leistungen am Kfo-Versorgungsgeschehen niederschlägt.

Anzahl der Kfo-Neuplanungen (BEMA-Pos. Nr. 5) in Tsd. Deutschland - Jahre 2010 - 2021

Anzahl der Kfo-Neuplanungen (BEMA-Pos. Nr. 5) in Tsd. Deutschland  -  Jahre 2010 - 2021

Im Bereich Kieferorthopädie sind im Vergleich der abgerechneten Häufigkeiten je 100 Fälle deutliche Entwicklungen bei den Bema-Leistungen im Zusammenhang mit der Multibandbehandlung (z. B. 126a, 126d, 128a-c) zu verzeichnen, während innerhalb der Abschlagspositionen 119a-d und 120a-d eher moderate Zunahmen oder Rückgänge auftreten.

Die Verteilung der kieferorthopädischen Maßnahmen (Bema-Position 119a-d und 120 a-d) nach Schwierigkeitsgrad zeigt in den vergangenen 10 Jahren eine leichte Tendenz hin zu schwierigen Umformungen. Dabei beträgt der Anteil der schwierigen und besonders schwierigen Umformungen im Jahr 2021 bei den Maßnahmen nach Bema-Positionen 119 rd. 91 % und bei den Maßnahmen nach Bema-Positionen 120 rd. 43 % der Versorgungen.

Altersverteilung der Kfo-Neuplanungen (BEMA-Nr. 5) Deutschland - Jahr 2021

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