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KZBV Jahrbuch 2022

Statistische Basisdaten zur vertragszahnärztlichen Versorgung

M 33 Kapitel
KZBV Jahrbuch 2022

Anzahl der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte die in den Praxen arbeiten? Wie hoch waren die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für zahnärztliche Behandlungen in den vergangenen Jahren? Wie viel Zeit haben Behandler im Durchschnitt pro Woche für ihre Patienten aufgewendet? Und wie viele Füllungen wurden im Jahr 2019 in vertragszahnärztlichen Praxen gelegt? Präzise und fachlich belastbare Antworten auf diese und zahlreiche weitere Fragen finden sich im Jahrbuch der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).

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KZBV Jahrbuch 2022

Anzahl der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte die in den Praxen arbeiten? Wie hoch waren die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für zahnärztliche Behandlungen in den vergangenen Jahren? Wie viel Zeit haben Behandler im Durchschnitt pro Woche für ihre Patienten aufgewendet? Und wie viele Füllungen wurden im Jahr 2019 in vertragszahnärztlichen Praxen gelegt? Präzise und fachlich belastbare Antworten auf diese und zahlreiche weitere Fragen finden sich im Jahrbuch der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).

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3.1  Kurzbericht

Die Frequenzstatistiken der KZBV werden auf der Grundlage der Datenlieferungen der KZVen erstellt und bilden die Basis für die Abrechnungsstatistik der KZBV und die Einzelleistungsstatistiken für die verschiedenen zahnärztlichen Leistungsbereiche. Die Abrechnungsstatistik beinhaltet die über die KZVen abgerechneten Fälle und Beträge und die Einzelleistungsstatistik die Häufigkeiten der abgerechneten einzelnen Bema-Leistungen.

Im Bereich Zahnersatz war es durch die Einführung des Festzuschusssystems und der damit verbundenen Änderung der Abrechnungssystematik erforderlich, die Frequenzstatistik zu modifizieren. Der Umfang der von allen KZVen gleichermaßen lieferbaren Daten erstreckt sich auf die Zahl der über die KZVen abgerechneten Fälle, deren Beträge (Festzuschüsse) und die Häufigkeiten der abgerechneten Befund-Nummern. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der prothetischen Versorgungen (andersartige Versorgungen) nicht mehr über die KZVen abgerechnet wird. Ein direkter Vergleich der ab dem Jahr 2005 über die KZVen abgerechneten ZE-Fälle mit dem Jahr 2004 oder früheren Jahren spiegelt das Abrechnungsgeschehen nur verzerrt wider.

Abrechnungsgeschehen in den Jahren 2020 und 2021

Das aktuelle Abrechnungsgeschehen in der vertragszahnärztlichen Versorgung im Jahr 2021 muss vor dem Hintergrund des durch coronabedingte Sondereinflüsse gekennzeichneten Leistungsgeschehens des Jahres 2020 bewertet werden.

Das Abrechnungsgeschehen war insbesondere im 1. Halbjahr 2020 deutlich von den pandemiebedingten Auswirkungen der Ausweitung des Corona-Virus beeinflusst. Durch die allgemeine Unsicherheit in der Bevölkerung und die Aufforderung zur Begrenzung der sozialen Kontakte ist die Leistungsanforderung der Versicherten in den Zahnarztpraxen und damit die abgerechnete Leistungsmenge im 1. Halbjahr 2020 deutlich rückläufig ausgefallen.

Die Analyse der Abrechnungsdaten verdeutlicht insbesondere im Jahr 2020 die starke Reagibilität der Leistungsinanspruchnahme der Versicherten aufgrund der coronabedingten Beschränkungen und Auflagen und das abrupte Einbrechen des Abrechnungsgeschehens in der Phase des strengen Lockdowns in den Monaten April und Mai 2020. Mit der Lockerung der strengen Corona-Auflagen in der Mitte des Jahres 2020 nahm das Leistungsgeschehen in den einzelnen Leistungsbereichen langsam wieder zu. Obwohl in der zweiten Jahreshälfte 2020 deutliche Aufholtendenzen in der Leistungsinanspruchnahme erkennbar waren, wurde im Jahr 2020 in fast allen Leistungsbereichen das Abrechnungsniveau des Jahres 2019 unterschritten.

Das Abrechnungsgeschehen im Jahr 2021 war nach den coronabedingten Rückgängen im Vorjahr von Normalisierungstendenzen gekennzeichnet. Basierend auf dem von Sondereinflüssen geprägten und dadurch atypisch niedrigen Abrechnungsniveau 2020 kam es im Vorjahresvergleich 2020/2021 durch Aufholeffekte zu höheren Veränderungen bei Fallzahlen, Leistungsmenge und Abrechnungsvolumen. Um eine von Corona-Sondereffekten unbeeinflusste und damit aussagefähige Einschätzung des Abrechnungsgeschehens des Jahres 2021 zu erhalten, bietet sich ein Zwei-Jahresvergleich mit den weitgehend unverzerrten Abrechnungsdaten des Jahres 2019 an.

a) Fallzahlen

Durch das coronabedingt verzerrte Abrechnungsgeschehen im Jahr 2020 waren in den einzelnen Leistungsbereichen in fast allen Quartalen rückläufige Fallzahlen zu verzeichnen. Eine besonders einschneidende Wirkung hatte der Lockdown im Frühjahr 2020 mit einer damit einhergehenden abrupt einbrechenden Leistungsinanspruchnahme der Versicherten ab Mitte März 2020, sodass im 2. Quartal 2020 in den einzelnen Leistungsbereichen quartalsbezogene Rückgänge von - 15 % bis - 30 % bei den Fallzahlen (Ausnahme Kfo mit - 3,5 %) festzustellen waren. In den einzelnen Leistungsbereichen kam es zwar im weiteren Jahresverlauf 2020 zu Aufholtendenzen bei den Fallzahlen, allerdings konnte in den größeren Bereichen (KCH und ZE) in keinem der Quartale des Jahres 2020 das Vorjahresniveau erreicht werden, sodass im Jahresvergleich in fast allen Leistungsbereichen (mit Ausnahme von KB/KG) rückläufige Fallzahlen zwischen - 1 % und - 9 % festzustellen sind.

Bei der Analyse der Abrechnungsdaten im Jahr 2021 werden Normalisierungstendenzen bei den Fallzahlen gegenüber dem vergleichsweise niedrigen Ausgangsniveau des Corona-Jahres 2020 erkennbar, wobei in den zentralen Leistungsbereichen konservierend-chirurgische Behandlung (KCH) und Zahnersatz das Fallzahlniveau des Jahres 2019 auch im Jahr 2021 noch nicht erreicht wird.

b) Leistungsmenge

Für eine im Hinblick auf das Leistungsinanspruchnahmeverhalten unverzerrte Analyse der Corona-Auswirkungen muss auf die Leistungsvolumina und nicht auf die von der Punktwertentwicklung beeinflussten Honorarvolumina abgestellt werden. Ähnlich wie bei den Fallzahlen ist auch die Leistungsmenge (gemessen in Bema-Punkten) insbesondere im 2. Quartal 2020 deutlich von den corona- bedingten Auswirkungen betroffen. Die Leistungsmenge ging im Durchschnitt aller Leistungsbereiche (ohne ZE) im 2. Quartal 2020 um - 13 % zurück. Auch im Gesamtjahr 2020 waren über alle Leistungsbereiche ohne ZE) hinweg Rückgänge bei der Leistungsmenge um - 3,9 % zu verzeichnen.

Im Jahr 2021 hat die Leistungsmenge über alle Leistungsbereiche (ohne ZE) gegenüber dem niedrigen Niveau des Jahres 2020 um 3,0 % zugenommen, allerdings wird das Niveau des pandemiefreien Jahres 2019 noch nicht wieder erreicht (- 1,0 %).

Fallzahlen 2019/2020 und 2019/2021 - Deutschland

Fallzahlen 2019/2020 und 2019/2021 - Deutschland

c) GKV-Ausgaben

Bei der Analyse der Abrechnungsdaten sind in der zweiten Jahreshälfte 2020 und im Jahr 2021 deutliche Aufholtendenzen in der Leistungsinanspruchnahme und damit bei den GKV-Ausgaben erkennbar. Trotzdem wurde in den zentralen Leistungsbereichen das Abrechnungsniveau des Jahres 2019 in Bezug auf Fallzahlen und Punktmenge noch nicht wieder erreicht. Die Entwicklung der GKV-Ausgaben gegenüber 2019 wird weitgehend durch die Fortschreibung der Punktwerte im Rahmen der Grundlohnsummenentwicklung bestimmt.

Bei den GKV-Ausgaben waren im Corona-Jahr in den einzelnen Leistungsbereichen (insb. im 2. Quartal 2020) deutliche Rückgänge mit Veränderungen zwischen - 9 % und - 28 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum aufgetreten. Im Jahresverlauf 2020 hat die Leistungsinanspruchnahme der Versicherten aufgrund der Lockerungen der strengen Corona-Auflagen wieder zugenommen, sodass nachfolgend auch die GKV-Ausgaben sich dem Niveau 2020 wieder angenähert haben, aber im Jahresvergleich 2019/2020 noch um 1,5 % zurückgingen.

Die GKV-Ausgaben im Jahr 2021 haben gegenüber 2020 um 8,1 % zugenommen, wobei hier die Ausweitung der GKV- Ausgaben durch die Erhöhung der Zuschüsse im Bereich Zahnersatz (+ 18,0 %) verzerrend wirkt. In den übrigen Leistungsbereichen (ohne Zahnersatz) sind die Ausgaben um 5,6 % gestiegen. Im Zweijahresvergleich 2019/2021 sind zum Vergleich die Ausgaben der GKV mit + 6,5 % im Rahmen der Grundlohnsummenentwicklung (+ 6,3 %) angewachsen, sodass die Ausgabenentwicklung weitgehend durch die Preiskomponente ausgelöst wurde.

Entwicklung der Fallzahlen im Bereich KCH, Jahre 2001 - 2021 - Deutschland

Entwicklung der Fallzahlen im Bereich KCH, Jahre 2001 - 2021  -  Deutschland

d) Bereichsbezogene Analysen KCH (inkl. IP), Par und KG/KB

Im Leistungsbereich konservierend-chirurgische Behandlung (KCH) sind die Fallzahlen gegenüber dem Vorjahr um 3,7 % je Mitglied gestiegen, liegen aber aufgrund des deutlichen Rückgangs im Jahr 2020 noch um 3,4 % je Mitglied unterhalb des Niveaus des Jahres 2019.

Bei der mittelfristigen Fallzahlentwicklung im Bereich KCH schlug sich seit 2013 die Aufhebung der Praxisgebühr nieder: Nach der Abschaffung der Praxisgebühr Ende 2012 sind die Abrechnungsfälle bis zum Jahr 2019 um rd. 9,2 Mio. bzw. 10,7 % angestiegen. Die Entwicklung in den Jahren 2014 - 2019 stellt folglich eine Fortsetzung des Trends aus dem Jahr 2013 dar, wenn man die absolute Fallzahlzunahme als Vergleichsbasis heranzieht.

Infolge der coronabedingten Einschränkungen während der Lockdown-Phasen des Jahres 2020 ist die Inanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen und damit auch die Fallzahl im konservierend-chirurgischen Bereich deutlich gesunken. Nachdem die Gesamtzahl der konservierend-chirurgischen Fälle in Deutschland im Jahr 2019 noch bei rd. 94,8 Mio. und damit leicht oberhalb des Niveaus vor der Einführung der Praxisgebühr gelegen hatte, wurden im Jahr 2020 nur rd. 88,8 Mio. KCH-Fälle abgerechnet. Im Zuge der Normalisierung der Inanspruchnahme der Versicherten erhöhte sich die KCH-Fallzahl im Jahr 2021 auf 92,3 Mio.

Das abrupte Absinken der Zahl der KCH-Fälle in 2020 liegt damit konträr zur leicht steigenden Fallzahl ab 2012 und unterstreicht die als Sondereffekt zu wertenden Einflüsse der Corona-Pandemie, die sich in einer Zurückhaltung bei der Inanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen durch die Versicherten manifestierten.

Auch bei der Leistungsmenge im Bereich KCH ist - trotz einer Zunahme um 2,2 % je Mitglied - eine vollständige Rückkehr auf das Ausgangsniveau des Jahres 2019 (Veränderung 2019/2021: - 2,8 % je Mitglied) noch nicht vollständig vollzogen. Die von der Preisentwicklung in Form der Punktwertanpassungen beeinflussten GKV-Ausgaben sind im Bereich KCH gegenüber dem Vorjahr um 4,5 % je Mitglied und gegenüber 2019 um 3,3 % je Mitglied gestiegen, wobei die Grundlohnsummenentwicklung im Zweijahresvergleich 2019/2021 mit + 6,3 % als Preiskomponente zu berücksichtigen ist.

Im Bereich Parodontalbehandlung wurde bei Fallzahlen und Leistungsmenge im Jahr 2021 wieder das Niveau des Jahres 2019 erreicht, wobei im Vorjahr Rückgänge um - 7,7 % bzw. - 7,9 % je Mitglied zu verzeichnen waren. Die GKV-Ausgaben für Parodontalbehandlung liegen im Jahr 2021 um rd. 5,8 % je Mitglied oberhalb des Jahres 2019. Im Leistungsbereich Parodontalbehandlung ist zu berücksichtigen, dass nach Einführung der neuen Par-Behandlungsstrecke zum 01.07.2021 zunächst eine Übergangsphase mit einem Absinken der Neuplanungen eingetreten ist, die durch die notwendigen Umstellungsprozesse (insb. bei den PVS- Herstellern), aber auch durch eine unsichere Informationslage in den Praxen aufgrund der relativ kurzfristigen Einführung der neuen Par-Behandlungsstrecke gekennzeichnet war. Ab Oktober 2021 stiegen die Neuplanungszahlen im Bereich Parodontalbehandlung wieder an und liegen ab Januar 2022 oberhalb der Vorjahreswerte und auch oberhalb des Monatsdurchschnitts des Jahres 2019. Dies zeigt, dass die neue Par-Behandlungsstrecke von den Zahnärzten umgesetzt wird und in der Versorgungsrealität angekommen ist.

Im Bereich Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen setzt sich auch im Jahr 2021 die langfristig festzustellende dynamische Entwicklung mit Steigungsraten bei Fallzahlen um + 12,5 % und damit einhergehend bei der Leistungsmenge um + 10,4 % und bei den GKV-Ausgaben mit + 13,7 % gegenüber dem Jahr 2020 (jeweils je Mitglied) weiter fort. Die seit einiger Zeit zu verzeichnende Zunahme könnte auf einen gestiegenen Bedarf bei der Anwendung von Aufbissschienen zurückzuführen sein.

Für die Bereiche KCH, Par und Kieferbruch insgesamt ergab sich in 2021 in Deutschland ein Ausgabenanstieg um 5,4 % je Mitglied, wogegen im Vorjahr noch ein Rückgang um - 0,9 % je Mitglied festzustellen war.

Im Bereich der Individualprophylaxe erfolgte am 01.07.2019 die Neueinführung von drei neuen zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen für Kleinkinder zwischen dem 6. und dem vollendeten 33. Lebensmonat (FU1a-c) sowie der Anwendung von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung (FLA) und der Anleitung der Betreuungsperson zur Mundhygiene beim Kind (FUPr). Vor diesem Hintergrund haben sich die Fälle und Leistungsmenge bei Individualprophylaxe bei unter 18-Jährigen im Jahr 2021 gegenüber dem Jahr 2019 um 4,9 % bzw. um 2,7 % je Mitglied erhöht. Die GKV-Ausgaben für Individualprophylaxe haben gegenüber dem Jahr 2019 um 9,1 % je Mitglied zugenommen. Der Anteil für Individualprophylaxe (einschließlich FU) am Honorarvolumen aus allgemeiner, konservierender und chirurgischer Behandlung belief sich auf 6,9 %.

Die Inanspruchnahme individualprophylaktischer Leistungen (ohne Früherkennungsuntersuchungen) betrug im Jahr 2021 in Deutschland 65,2 % (Vorjahr 2020: 63,7 %) bezogen auf die Kinder und Jugendlichen von 6 bis unter 18 Jahren.

Seit ihrer Einführung hat die Zahl der Früherkennungsuntersuchungen bei 2 ½ - 6Jährigen (FU/FU2) im Zeitraum 2000 - 2021 von rd. 466.000 auf rd. 1.122.000 zugenommen, was einer jahresdurchschnittlichen Entwicklung von rd. + 4,3 % entspricht. Bezogen auf die anspruchsberechtigte Altersklasse nahmen im Jahr 2000 rd. 21 % und im Jahr 2021 rd. 43 % der Kinder Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch.

Kieferorthopädie

Im Bereich Kieferorthopädie waren im Jahr 2021 moderate Zunahmen bei den Fallzahlen um 3,4 % und der Leistungsmenge um 3,0 % sowie bei den GKV-Ausgaben um 5,2 % (jeweils je Mitglied) festzustellen. Die Zahl der kieferorthopädischen Neuplanungen liegt im Jahr 2021 mit rund 433.500 Fällen weitgehend auf dem Niveau der im längerfristigen Zeitverlauf abgerechneten Kfo-Neuversorgungen und hat gegenüber dem Vorjahr 2020 um 1,6 % je Mitglied zugenommen.

Inanspruchnahmequote bei IP/FU-Leistungen bei Kindern und Jugendlichen bis unter 18 Jahren im Jahr 2021 - Deutschland

Inanspruchnahmequote bei IP/FU-Leistungen bei Kindern und Jugendlichen bis unter 18 Jahren im Jahr 2021  -  Deutschland

Prothetik

Im Bereich Zahnersatz waren gegenüber dem vergleichsweise tiefen Fallzahlenniveau des Jahres 2020, das um 8,6 % unter dem Niveau des Jahres 2019 lag, keine Nachholeffekte im Jahr 2021 (- 0,1 % je Mitglied) zu verzeichnen. Bei der Entwicklung der GKV-Ausgaben im Bereich Zahnersatz im Jahr 2021 ist die Erhöhung der Bonusstufen und ihrer Wirkung auf die Festzuschussbeträge zu berücksichtigen.

Die Festzuschüsse der Kassen erhöhten sich durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zum 01.10.2020 für alle Patientinnen und Patienten ohne Bonus von derzeit 50 % auf 60 % sowie von 60 % auf 70 % bzw. von 65 % auf 75 % für Versicherte, die mit ihrem Bonusheft regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen belegen können, wodurch die Versicherten bei der Zuzahlung bei Zahnersatzversorgungen finanziell entlastet werden.

Die Erhöhung der Bonusstufe ist mit einer rechnerischen Wirkung auf die Kassenausgaben von rd. 13 % im Jahr 2021 zu berücksichtigen. Somit ist der Anstieg der GKV-Ausgaben im Jahr 2021 (+ 17,8 % je Mitglied) weitgehend auf diesen Sondereffekt der Zuschusserhöhung zurückzuführen.

Vor dem Hintergrund der epidemiologischen Entwicklung ist seit einigen Jahren eine rückläufige Zahl von Zahnersatzfällen festzustellen, die als Indiz für die verbesserte Mundgesundheit der Bevölkerung und damit tendenziell sinkenden oder zumindest konstanten Bedarf an Zahnersatz-Versorgungen gewertet werden kann. Während im Jahr 2011 noch rd. 10,3 Mio. Fälle im Bereich Zahnersatz über die KZVen abgerechnet wurden, ist die Zahl der Zahnersatz-Fälle bis zum Jahr 2021 auf rd. 8,0 Mio. gesunken, was einem Rückgang um durchschnittlich 2,3 % pro Jahr entspricht.

Die GKV-Ausgaben sind trotz der sinkenden Fallzahlentwicklung im Zeitraum 2011 - 2021 von 2,83 Mrd. € auf 3,38 Mrd. € um 19,4 % gestiegen, wobei sich hier zusätzlich die Ausgabenerhöhung durch die Anpassung der Bonusstufen ab 01.10.2020 niederschlägt. Bei der Entwicklung der GKV-Ausgaben ist als Preiseffekt die Anpassung der Festzuschussbeträge, die i.d.R. in Anbindung an die Grundlohnsummenentwicklung erhöht wurden, zu berücksichtigen. Unter Herausrechnung der Grundlohnsummenveränderung in den letzten 10 Jahren in Höhe von 30 % sind die GKV-Ausgaben preisbereinigt sogar um 8,1 % zurückgegangen.

Bei der Fallzahl- und Ausgabenentwicklung im Bereich Zahnersatz ist die Betrachtung getrennt nach Neuversorgungen und Reparaturen bedeutsam, da diese im längerfristigen Vergleich abweichende Entwicklungen aufweisen. So war die Zahl der Reparaturen von 6,060 Mio. Fällen im Jahr 2011 auf 4,381 Mio. Fälle im Jahr 2021 mit - 27,7 % deutlich rückläufig, während die Zahl der Neuversorgungen (inkl. andersartige Versorgungen) im selben Zeitraum von 4,224 Mio. Fällen auf 3,599 Mio. Fälle (- 15,8 %) weniger stark gesunken ist. Entsprechend hat sich im Zuge dieser Entwicklung der Anteil der Neuversorgungen an allen Zahnersatzfällen (inkl. andersartige Versorgungen) im Zeitraum 2011 - 2021 von 43,9 % auf 47,5 % erhöht. Da Neuversorgungen höhere Kosten verursachen als Reparaturen, führt der höhere Anteil von Neuversorgungen an allen ZE-Fällen für sich genommen zu durchschnittlich höheren Gesamtabrechnungsbeträgen und entsprechend auch höheren Kassenzuschüssen im Bereich Zahnersatz, sodass sinkende Fallzahlen nicht unbedingt im selben Ausmaß zu geringeren Ausgaben im Bereich Zahnersatz führen müssen.

Ausgabenkomponenten

Die Entwicklung der Ausgaben insgesamt resultierte aus entsprechenden Veränderungen beim zahnärztlichen Honorar einerseits und bei den Material- und Laboratoriumskosten andererseits. Die Entwicklung des zahnärztlichen Honorars wiederum ergab sich aus der Entwicklung des Punktwertes einerseits und der Leistungsmenge gemessen in Bema-Punkten andererseits. Eine Ausnahme hiervon bildet der Bereich Zahnersatz ab dem Jahr 2005. Nach dem Festzuschusssystem wird das zahnärztliche Honorar bei Regelversorgungen nach dem Bema abgerechnet, bei gleich- und andersartigen Versorgungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Laborleistungen bei Regelversorgungen werden nach dem Leistungsverzeichnis BEL abgerechnet, bei gleich- und anders- artigen Versorgungen nach der bundeseinheitlichen Benennungsliste BEB.

Über die KZVen mit den Primär- und Ersatzkassen abgerechnete Beträge Aufteilung der Ausgaben für zahnärztliche Behandlung 2021 - Deutschland

Über die KZVen mit den Primär- und Ersatzkassen abgerechnete Beträge Aufteilung der Ausgaben für zahnärztliche Behandlung 2021 - Deutschland

Punktwertentwicklung

Der Punktwert für zahnärztliche Leistungen wurde durch das 1993 in Kraft getretene GSG deutlich beeinflusst. Das GSG beinhaltete neben Budgetbestimmungen eine Kürzung der Punktwerte in den Bereichen Zahnersatz und Kieferorthopädie um jeweils 10 %.

Für das Jahr 1999 wurden durch das GKVSolG restriktive Budgets für die Ausgabenbereiche KCH, Par und Kieferbruch sowie Zahnersatz und Kfo festgelegt. Darüber hinaus wurden die Punktwerte in den Bereichen Zahnersatz und Kieferorthopädie durch das GKVSolG ab dem 01.01.1999 nochmals abgesenkt, und zwar um 5 %. Das am 01.01.2000 in Kraft getretene Gesundheitsreformgesetz setzte die restriktive Budgetierung fort.

Für den Bereich Zahnersatz sind infolge der Einführung des Festzuschusssystems ab dem Jahr 2005 die Budgetregelungen entfallen und es gilt ein bundeseinheitlicher Punktwert für die Regelversorgungen.

Die Punktwerte für Sachleistungen sind in Deutschland im Jahr 2021 durchschnittlich bei den Primärkassen um 2,2 % und bei den Ersatzkassen um 2,3 % gestiegen. Unter Berücksichtigung der Inflationsrate im Jahr 2021 in Deutschland in Höhe von 3,1 % ist die Honorierung der zahnärztlichen Leistungen im Sachleistungsbereich im Jahr 2021 real gesunken. Der längerfristige Vergleich der realen Entwicklung der Punktwerte belegt, dass der aktuelle Punktwert im Jahr 2021 preisbereinigt nur leicht oberhalb des Wertes des Jahres 1991 liegt. Dies bedeutet, dass der zahnärztliche Punktwert inflationsbereinigt sich noch auf einem Niveau wie zu Beginn der 1990er Jahre bewegt.

Punktwerte, Löhne und Gehälter und Dienstleistungen, reale Entwicklung - Deutschland

Punktwerte, Löhne und Gehälter und Dienstleistungen, reale Entwicklung - Deutschland

Entwicklung der Leistungsmenge

In Deutschland ergab sich im Jahr 2021 im Bereich der konservierend-chirurgischen Behandlung ein von Nachholeffekten und dem Vergleich mit dem niedrigen Ausgangniveau des Corona-Jahres 2020 bedingter Anstieg der Leistungsmenge (Bema-Punkte je Mitglied), der sich durch Einbeziehung des Zweijahresbereichs 2019/2021 relativiert. Im Bereich der konservierend-chirurgischen Behandlung ergab sich gegenüber dem Vorjahr eine Veränderung um + 2,2 % (- 2,8 % ggü. 2019) und im Bereich Parodontalbehandlung um 7,8 % (- 0,7 % ggü. 2019). Die Leistungsmenge im Bereich Kieferbruch/Kiefergelenk erhöhte sich um + 10,4 % (+ 13,6 % ggü. 2019) je Mitglied und im Bereich Kieferorthopädie um + 3,0 % je Mitglied (+ 2,3 % ggü. 2019). Damit ergab sich im Bereich zahnärzt- liche Behandlung ohne Zahnersatz im Jahr 2021 eine Zunahme um + 2,8 % je Mitglied gegenüber dem Vorjahr (- 0,3 % ggü. 2019). Die Einbeziehung der im Bereich Zahnersatz abgerechneten Bema- Punkte ist nicht sinnvoll, da sie sich nur auf die Regelversorgungen erstrecken.

KCH-Punkte je behandelten Versicherten nach Altersgruppen - Deutschland - Jahre 2015 und 2021

KCH-Punkte je behandelten Versicherten nach Altersgruppen - Deutschland - Jahre 2015 und 2021

Der altersbezogene Verlauf der Leistungsmenge (gemessen in KCH-Punkte je behandelten Versicherten) verdeutlicht die tendenziell rückläufige Mengenentwicklung in den jüngeren und mittleren Altersgruppen und die dem- gegenüber zunehmenden Leistungen bei der Altersgruppe der über 75-Jährigen, innerhalb der sich viele Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen befinden dürften.

Innerhalb dieser Altersgruppe hat die Inanspruchnahme von KCH-Leistungen durch die GKV-Versicherten von 2015 2021, entgegen dem über allen Altersgruppen rückläufigen Trend, deutlich zugenommen.

Diese Entwicklungen im Leistungsgeschehen verdeutlichen bei den jüngeren Altersgruppen die Erfolge der Prophylaxeanstrengungen der Zahnärzte und sind bei den älteren Versichertenkohorten ein Indiz für die verstärkten Bemühungen der Zahnärzte im Rahmen der aufsuchenden Betreuung.

In der mittel- bis längerfristigen Betrachtung hat sich die Leistungsmenge (gemessen in Bema-Punkten) im Bereich der zahnärztlichen Behandlung ohne Zahnersatz moderat entwickelt. So nahm die Leistungsmenge je Mitglied in diesem Bereich seit dem Jahr 2005 bis zum Jahr 2021 um insgesamt - 5,3 % (bzw. - 0,3 % p. a.) ab.

Dabei war die Leistungsmenge im Bereich konservierend-chirurgische Behandlung (inkl. IP) von 2005 bis 2021 je Mitglied mit - 0,7 % p. a. leicht rückläufig. Deutlichere Veränderungen zeigten sich im Bereich Kieferorthopädie mit + 1,1 % p. a. und im Bereich Parodontalbehandlung mit + 1,1 % p. a. und im Bereich Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen mit einem Anstieg um + 5,3 % p. a. Die Entwicklungen im Bereich Kieferorthopädie, Parodontalbehandlung und Kieferbruch/ Kiefergelenkserkrankungen gingen dabei mit einer Fallzahlsteigerung in etwa gleichem Ausmaß einher. Der stärkere Anstieg im Bereich Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen könnte auf den gestiegenen Bedarf bei der Anwendung von Aufbissschienen zurückzuführen sein.

Den größten Anteil am gesamten Bema- Punktevolumen im Bereich der zahnärztlichen Behandlung ohne Zahnersatz hatte im Jahr 2021 der Bereich der konservierend-chirurgischen Behandlung (inkl. IP) mit 80,0 %. Dieser zentrale Abrechnungsbereich hatte im Jahr 2005 noch einen Anteil am gesamten Leistungsvolumen von 85,2 %. Auf den Bereich Kieferorthopädie entfielen im Jahr 2021 12,1 % und auf den Bereich Parodontalbehandlung 4,9 %. Der Anteil des Bereichs Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen fällt mit 3,0 % relativ gering aus.

Die Leistungsmengenentwicklung zeigt, dass im Bereich der zahnärztlichen Versorgung in den letzten Jahren GKV-übergreifend in der Summe der Leistungsbereiche keine nennenswerten Leistungsausweitungen zu erkennen waren.

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