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Pflege+ Versicherung

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5.

Zusammenfassung und Ausblick

5  Zusammenfassung und Ausblick

Die Regierungskoalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag einen Prüfauftrag für eine generationengerechte Absicherung der Eigenanteile an den pflegebedingten Kosten in der stationären Pflege gegeben. Mit dem vorliegenden Gutachten leistet der Experten-Rat einen Beitrag zur Umsetzung dieses Prüfauftrages.

Der Experten-Rat Pflegefinanzierung schlägt vor, zur generationengerechten Umsetzung einer Absicherung der Eigenanteile an den pflegebedingten Kosten in stationären Pflegeeinrichtungen eine ergänzende kapitalgedeckte Pflegekostenversicherung als Pflichtversicherung einzuführen: die Pflege+ Versicherung.

Die Versicherungsunternehmen, die die Pflege+ Versicherung anbieten wollen, unterliegen einer strikten Regulierung. So herrscht Kontrahierungszwang und es gibt keine Gesundheitsprüfung. Beim Versichererwechsel werden die Alterungsrückstellungen mitgegeben, zum Ausgleich unterschiedlicher Versichertenstrukturen findet ein Risikoausgleich zwischen den Versicherern statt, der den Wettbewerb zwischen den Unternehmen stärkt.

Die Pflege+ Versicherung berücksichtigt von Anfang an die zu erwartenden Kostensteigerungen in der Pflege und bietet durch das Einkalkulieren dieser pflegespezifischen Inflation einen wirksamen Schutz vor Entwertung der Versicherungsleistungen. Der Aufbau von Alterungsrückstellungen ist so kalkuliert, dass mit Erreichen der Regelaltersgrenze eine Halbierung der Prämie möglich ist.

Der Vorschlag des Experten-Rats für die Pflege+ Versicherung sieht sozialpolitische Flankierungen vor. So ist eine Prämienhalbierung bei Bedürftigkeit ebenso vorgesehen wie prämienfreie Kinderversicherung und eine Prämienbegrenzung für nicht erwerbstätige Ehegatten oder Lebenspartner. Bei Arbeitnehmern erfolgt die Finanzierung paritätisch durch Arbeitgeber und Versicherte.

Die Ausgestaltung im Kapitaldeckungsverfahren ist zwar generationengerecht. Für ältere Geburtsjahrgänge wäre eine Vollabsicherung des pflegebedingten Eigenanteils indes mit sehr hohen Prämien verbunden. Zudem ist anzunehmen, dass ältere Geburtsjahrgänge vielfach bereits finanzielle Vorsorge auch für die Pflege im Alter betrieben haben. Daher wird hier für die Einführungsphase der Pflege+ Versicherung ein dreistufiges Modell vorgeschlagen. Während für die bei Start jüngeren Geburtsjahrgänge eine Vollabsicherung des Eigenanteils (mit Selbstbehalt von 10 %) vorgeschlagen wird, wird für ältere Geburtsjahrgänge eine “Gleitzone” mit altersabhängiger Leistungsanpassung empfohlen.

Falls es politisch für notwendig erachtet wird, auch die Eigenanteile der Geburtsjahrgänge, die bei Einführung der Versicherung bereits im Rentenalter sind, zu begrenzen, wird dazu eine Deckelung der Belastung durch Eigenanteile auf einen maximalen prozentualen Selbstbehalt vorgeschlagen.

Der Experten-Rat hat für das vorgeschlagene Modell mit den ihm zur Verfügung stehenden Daten exemplarisch die bei einer vorsichtigen Kalkulation resultierenden Prämien der Pflege+ Versicherung errechnet.

Da bei der Berechnung der Prämien strikt auf eine generationenbezogene Äquivalenz abgestellt wurde, legen die Prämien die tatsächlichen Aufwendungen für die vom Gesetzgeber gewünschte Absicherung offen. Diese Kosten entstehen modellunabhängig, werden in anderen Lösungsansätzen ggf. aber nicht generationengerecht verteilt.

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