Noch immer beeinflusst die Corona-Pandemie den pflegerischen Alltag. Regelmäßige Testungen, die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sowie der Umgang mit dem pandemiebedingten Personalausfall stellen die stationäre Pflege vor zusätzliche Herausforderungen. Für wirtschaftliche Sicherheit sorgt der Pflegerettungsschirm, der Mindereinnahmen bzw. Mehrausgaben noch bis Mitte 2022 abfedert. Unabhängig davon steigt der Kostendruck in der stationären Pflege. Zudem belastet der Fachkräftemangel die stationären Einrichtungen. Insgesamt weist die Branche mit einem S-ESG-Score Note A geringe Nachhaltigkeitsrisiken auf. Weitere Informationen zum Thema sind im Kapitel 6 nachzulesen.
Wie kann die Pflege attraktiver werden? Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) dazu ein ganzes Bündel an Maßnahmen auf den Weg gebracht. Bislang war ein bundesweiter Pflegetarif gescheitert. Mit der Regelung im GVWG wird eine Tarifbindung durch die Hintertür eingebaut.
Ab September 2022 ist die Zulassung der Heime an die tarifliche Bezahlung der Pflege- und Betreuungskräfte gebunden. Liegt keine Tarifbindung vor, müssen die Pflegeheime mindestens in Höhe eines ortsüblichen Tarifvertrags entlohnen. Die Bezahlung nach Tarif wird dabei vollständig refinanziert.
Der einrichtungsindividuelle Personalbedarf in Heimen orientiert sich zukünftig am bundeseinheitlichen Personalbemessungsverfahren. Dieses wurde im Rahmen der „Konzertierten Aktion Pflege“ initiiert. Nach einer Entwicklungs- und Erprobungsphase, die 2020 abgeschlossen wurde, erfolgt die rechtsverbindliche Einführung des Verfahrens ab Juli 2023. Grundlage der Berechnung des Personalbedarfs sind die Bewohnerstrukturen nach Pflegegraden sowie die vorhandene Personalausstattung. Ziel ist es, die pflegerischen Aufgabenbereiche je nach Qualifikation und Erfahrung unter den beruflich Pflegenden aufzuteilen. Die Steuerung und Koordination der Pflegeprozesse sowie die Übernahme von komplexen Versorgungssituationen sind dabei vorrangige Aufgabe der Pflegefachkräfte. Weniger anspruchsvolle (pflegerische) Tätigkeiten und Assistenzleistungen sollen demnach von Pflegehilfs- und Assistenzkräften übernommen werden.
Im Wettbewerb mit anderen Marktteilnehmern sind Innovationen und Investitionen unabdingbar. Letztere erstrecken sich auf die Bereiche Instandhaltung, Modernisierung, aber auch auf den Aus- bzw. Umbau von Einzel- und Zweibettzimmern. Ebenso gilt es, nicht den Anschluss bei digitalen Lösungen zu verpassen. Neben der Vernetzung via Telematikinfrastruktur versprechen digitale Anwendungen mehr Effizienz in der Versorgung der Pflegebedürftigen. Die notwendigen Investitionskosten sollen dabei nicht auf die Pflegebedürftigen umgelegt werden. Dies gelingt nur bedingt. Pflegebedürftige in Heimen erhalten seit Anfang 2022 einen Leistungszuschlag, der nach Aufenthaltsdauer gestaffelt den pflegerischen Eigenanteil reduziert.